Hausdurchsuchungen in Deutschland nehmen zu
08.04.2014 | Vertrauliche Mitteilungen
Ohne Rücksicht auf den Ansehensverlust der Bürger werden Hausdurchsuchungen von Gerichten immer leichtfertiger und schneller genehmigt. Dabei handelt es sich nicht immer um die Bekämpfung schwerer Kriminalität, sondern immer mehr um die Einschüchterung von Bürgern, deren legale Aktivitäten den Staat stören. Erst kürzlich wurde bei einer Hausdurchsuchung eines kritischen Journalisten in Berlin dessen Computer beschlagnahmt, weil dieser Skandale in der Hauptstadt aufdeckte.
Ein noch "dreisterer" Fall ereignete sich in Lüneburg. Dort wurden die Räumlichkeiten eines Edelmetallhändlers durchsucht, weil dieser den Behörden seine Kundendaten für Tafelgeschäfte mit Edelmetall unterhalb der Meldegrenze nicht übergeben wollte.
Vorausgegangen war zwar eine vor wenigen Monaten erfolgte Steuerprüfung, bei der keine Beanstandungen festgestellt wurden. Auch konnte mit der Steuerbehörde geklärt werden, daß in Prüfungszeiträumen für Edelmetallbargeschäfte unter 15.000 EUR weder die Kundenlisten an das Finanzamt weitergegeben werden müssen, noch Meldungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes zu erfolgen haben. Die Steuerbehörden stellten die Ermittlungen gegen den Edelmetallhändler entsprechend ein.
Das ganze Verfahren wurde ursprünglich in Gang gesetzt, weil die Sparkasse Lüneburg wegen der hohen Bargeldeinzahlungen automatische Anzeigen wegen Verdachts auf Geldwäsche tätigte. Daran änderte auch nichts, daß der Bank das Geschäftsmodell erklärt wurde.
Daß eine Richterin trotz dieser Vorgeschichte eine Durchsuchung genehmigt, ist skandalös und immer weniger eine Ausnahme. Seit dem 11. September 2001 sind nicht nur formal die Bürgerrechte weitgehend beschnitten worden, sondern es hat auch das staatliche Vorgehen gegen die Bürger erheblich zugenommen. Leider unterläßt es der Staat im Gegenzug immer mehr, eigenes Fehlverhalten seiner Bürokraten gegen die Bürger zu verfolgen, wie am Beispiel des Berliner Flughafens nur allzu deutlich wird.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4072
Ein noch "dreisterer" Fall ereignete sich in Lüneburg. Dort wurden die Räumlichkeiten eines Edelmetallhändlers durchsucht, weil dieser den Behörden seine Kundendaten für Tafelgeschäfte mit Edelmetall unterhalb der Meldegrenze nicht übergeben wollte.
Vorausgegangen war zwar eine vor wenigen Monaten erfolgte Steuerprüfung, bei der keine Beanstandungen festgestellt wurden. Auch konnte mit der Steuerbehörde geklärt werden, daß in Prüfungszeiträumen für Edelmetallbargeschäfte unter 15.000 EUR weder die Kundenlisten an das Finanzamt weitergegeben werden müssen, noch Meldungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes zu erfolgen haben. Die Steuerbehörden stellten die Ermittlungen gegen den Edelmetallhändler entsprechend ein.
Das ganze Verfahren wurde ursprünglich in Gang gesetzt, weil die Sparkasse Lüneburg wegen der hohen Bargeldeinzahlungen automatische Anzeigen wegen Verdachts auf Geldwäsche tätigte. Daran änderte auch nichts, daß der Bank das Geschäftsmodell erklärt wurde.
Daß eine Richterin trotz dieser Vorgeschichte eine Durchsuchung genehmigt, ist skandalös und immer weniger eine Ausnahme. Seit dem 11. September 2001 sind nicht nur formal die Bürgerrechte weitgehend beschnitten worden, sondern es hat auch das staatliche Vorgehen gegen die Bürger erheblich zugenommen. Leider unterläßt es der Staat im Gegenzug immer mehr, eigenes Fehlverhalten seiner Bürokraten gegen die Bürger zu verfolgen, wie am Beispiel des Berliner Flughafens nur allzu deutlich wird.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4072