Auch weiterhin: US-Atomwaffen auf deutschem Boden
02.01.2015 | Vertrauliche Mitteilungen
Von der Öffentlichkeit praktisch unbeachtet setzen die USA ihr Modernisierungsprogramm für ihr auf deutschem Boden gelagertes Atomwaffenarsenal konsequent fort, weshalb wir uns ge statten, dieses Thema jetzt noch einmal aufzugreifen.
Davon betroffen ist insbesondere der Fliegerhorst Büchel in der Eifel, wo - je nach Quelle differieren die Zahlenangaben erheb lich - zwischen 20 und 80 strategische Atombomben lagern sollen, die Washington bis zum Jahr 2020 gegen neu entwickelte Modelle austauschen wird.
Da Deutschland schon im Jahr 1969 den sogenannten "Atomwaffensperrvertrag" unterzeichnet hat, dürfen auf deutschem Boden eigentlich keine Atomwaffen stationiert sein. Nach interna tionalem Recht juristisch korrekt wird dieses Verbot ganz einfach umgangen, indem diese Bomben ausschließlich unter US-amerikanischer Kontrolle stehen.
Deutschen Soldaten, Zivili sten und selbst hochrangigen Politikern ist nicht zuletzt aus diesem Grund der Zugang zu diesem "sensiblen" Bereich strikt verwehrt. Mit anderen Worten: Es gibt auch im heutigen Deutschland noch immer Bereiche, zu denen jedem Deutschen der Zutritt verwehrt ist und zu denen offenbar selbst die Kanzlerin oder der Bundespräsident keinen Zutritt hätten...
Doch im Ernstfall wäre es mit dieser juristischen Spitzfindigkeit vorbei. Es gibt in Büchel nämlich keine US-amerikanischen Flugzeuge, die die Bomben kurzfristig aufnehmen und abwer fen könnten. Statt dessen stehen dafür Tornados der deutschen Luftwaffe bereit, die als einzige in Europa schon jetzt über Halterungen für die US-Sprengköpfe verfügen. Auch juri stisch gesehen würden dann aus US-amerikanischen Atombomben sehr schnell deutsche!
Interessanterweise wurde zwischenzeitlich auch die für den Waffeneinsatz durch die Bundes wehr entscheidende zentrale Dienstvorschrift geändert. In der Fassung 15/2 aus dem Jahr 2008 heißt es noch, daß deutschen Soldaten der Einsatz atomarer Waffen verboten sei.
In der aktuellen, im Jahr 2013 überarbeiteten Fassung findet sich dieser Passus nicht mehr. Offen bar soll sich kein deutscher Militärpilot einer Nichtbeachtung der zentralen Dienstvor schrift schuldig machen, wenn er US-amerikanische Bomben abwerfen sollte... !
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4111
Davon betroffen ist insbesondere der Fliegerhorst Büchel in der Eifel, wo - je nach Quelle differieren die Zahlenangaben erheb lich - zwischen 20 und 80 strategische Atombomben lagern sollen, die Washington bis zum Jahr 2020 gegen neu entwickelte Modelle austauschen wird.
Da Deutschland schon im Jahr 1969 den sogenannten "Atomwaffensperrvertrag" unterzeichnet hat, dürfen auf deutschem Boden eigentlich keine Atomwaffen stationiert sein. Nach interna tionalem Recht juristisch korrekt wird dieses Verbot ganz einfach umgangen, indem diese Bomben ausschließlich unter US-amerikanischer Kontrolle stehen.
Deutschen Soldaten, Zivili sten und selbst hochrangigen Politikern ist nicht zuletzt aus diesem Grund der Zugang zu diesem "sensiblen" Bereich strikt verwehrt. Mit anderen Worten: Es gibt auch im heutigen Deutschland noch immer Bereiche, zu denen jedem Deutschen der Zutritt verwehrt ist und zu denen offenbar selbst die Kanzlerin oder der Bundespräsident keinen Zutritt hätten...
Doch im Ernstfall wäre es mit dieser juristischen Spitzfindigkeit vorbei. Es gibt in Büchel nämlich keine US-amerikanischen Flugzeuge, die die Bomben kurzfristig aufnehmen und abwer fen könnten. Statt dessen stehen dafür Tornados der deutschen Luftwaffe bereit, die als einzige in Europa schon jetzt über Halterungen für die US-Sprengköpfe verfügen. Auch juri stisch gesehen würden dann aus US-amerikanischen Atombomben sehr schnell deutsche!
Interessanterweise wurde zwischenzeitlich auch die für den Waffeneinsatz durch die Bundes wehr entscheidende zentrale Dienstvorschrift geändert. In der Fassung 15/2 aus dem Jahr 2008 heißt es noch, daß deutschen Soldaten der Einsatz atomarer Waffen verboten sei.
In der aktuellen, im Jahr 2013 überarbeiteten Fassung findet sich dieser Passus nicht mehr. Offen bar soll sich kein deutscher Militärpilot einer Nichtbeachtung der zentralen Dienstvor schrift schuldig machen, wenn er US-amerikanische Bomben abwerfen sollte... !
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Auszug aus den Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4111