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Deutsche Sparkassen in der "Bürgschafts-Falle"

02.03.2015  |  Vertrauliche Mitteilungen
Wie viele andere Kommunen in Deutschland auch, "leistete" sich die Stadt Singen am Hohentwiel eine Immobilien-Tochtergesellschaft, die längst nicht mehr nur ihrem ursprünglichen Auftrag nachkam (z.B. der Errichtung sog. "Sozialwohnungen"). Sie sprang darüber hinaus auch stets dann ein, wenn es darum ging, kommunalpolitisch gewünschte Bauvorhaben zu realisieren, für die sich - u.a. wegen schlechter und zu unsicherer Renditeaussichten - kein privater Investor fand.

Die Kommunen "danken“ dies "ihren“ lmmobiliengesellschaften mit im Regelfall großzügig bemessenen Kreditbürgschaften, die den finanzierenden Banken (meistens sind dies die Sparkassen vor Ort) jegliche Kreditvergabe leicht machen sollen. Was kann schließlich werthaltiger sein als die Bürgschaft einer deutschen Stadt oder Kommune, und damit der dahinter stehenden Steuerzahler...

So dachte man auch in Singen, bis über das Vermögen deren Immobilien-Tochtergesellschaft "gvv" kürzlich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Deren Hauptkreditgeber, die örtliche Sparkasse, verfolgte diese Entwicklung zunächst recht gelassen. Schließlich gab es Kreditbürgschaften der Stadt Singen in stattlicher Millionenhöhe. Doch nun fand der beauftragte Insolvenzverwalter heraus, daß diese Bürgschaften möglicherweise gar nicht werthaltig sind, weil sie gegen geltendes EU-Recht verstoßen dürften.

Er vermutet einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht, weil die "gvv“ im Wettbewerb zu privaten Immobilienunternehmen stand, die nicht über einen öffentlich-rechtlichen Bürgen ver fügen und die deshalb für ihre aufgenommenen Kredite (wenn sie diese überhaupt erhalten) höhere Zinsen zahlen müssen.

Die Bürgschaften der Stadt Singen, so vermutet nun der Insolvenzverwalter, dürften unwirksam sein. Bis zum jetzigen "Ernstfall“ interessierte diese wahrscheinlich hundertfach anzutreffende Problematik nur wenige Experten und auch diese debattierten hierüber im meist abgeschlossenen Kreis und rein theoretisch. So verwundert es nicht, daß die nunmehr wahrscheinlich ungültigen Bürgschaftszusagen der Stadt Singen seinerzeit auch von der zuständigen Aufsichtsbehörde (dem Regierungspräsidium Freiburg) anstandslos genehmigt wurden.

Doch nun könnte sich der "Singener Fall“ zu einer Art "Zeitbombe“ entwickeln. Noch gibt es dazu keinerlei Urteile, erst recht nicht vom Bundesgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof. Fachleute vermuten aber, daß derartige kommunale Bürgschaften in Zukunft nur noch Bestand haben dürften, wenn ihnen die EU-Kommission nach entsprechender Prüfung auch zustimmte. Und dies, so steht es zu vermuten, dürfte nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Dies wird insbesondere die deutschen Sparkassen treffen, die für derartige Kreditvergaben bisher geradezu "willfährig“ zur Verfügung standen.

Die damit verbundenen, neu auftretenden Risiken sind ein weiterer Grund, über eine zusätz liche Verbindung zu einer außerhalb des Euro- und EU-Raums liegenden Bank nachzudenken.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4117



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