Suche
 
Folgen Sie uns auf:

BMO Capital Markets: Leicht gesenkte Goldpreisprognose

15.01.2016  |  Redaktion
Wie Kitco News gestern berichtet, hat BMO Capital Markets sein Preisprognosen für Gold und Silber leicht reduziert. Allerdings handle es sich den Analysten zufolge nur um eine minimale Senkung, da Aufwärts- und Abwärtsrisiken "fast in gleichem Maße vorstellbar" seien.

Für ihre Entscheidung nennt BMO drei Hauptfaktoren: mindestens eine weitere Zinserhöhung durch die Federal Reserve, tendenziell sinkende Goldpreise während US-Wahljahren sowie einen stabile aber nicht nennenswert steigende Investmentnachfrage. Im zweiten Halbjahr oder im Jahr 2017 rechnet die Bank mit einem nachgebenden US-Dollar, was wiederum den Abwärtsdruck auf die Edelmetallpreise reduzieren werde.

Im Durchschnitt gehen die Analysten 2016 nun von einem Goldpreis von 1.050 USD je Feinunze aus, die Handelsspanne sehen sie bei 925-1.196 US-Dollar. Der durchschnittliche Silberpreis könnte in diesem Jahr indes bei 14 USD je Unze liegen, bei einer Preisspanne von 11,36-17,43 USD.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2025.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"