kalifornischen Garagen zusammenbauten und damit die Grundsteine für ihre Weltkonzerne legten. In Deutschland, das ergibt sich aus einem kürzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (Az. 19 K 273/14) wäre dies schon grundsätzlich nicht möglich gewesen.
Nach der deutschen Bauordnung sind Garagen nämlich so gut wie ausschließlich "zum Abstellen von Kraftfahrzeugen" bestimmt.
Wird eine Garage nun z.B. als "Reparaturwerkstatt" genutzt, so das Gericht in seiner kürzlichen Entscheidung, kann die Baubehörde dies verbieten...
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