EU strebt niedrigere "Meldegrenze" für Bargeld an
25.01.2018 | Vertrauliche Mitteilungen
Hinter bisher gut verschlossenen Bürotüren arbeitete man in der Europäischen Union längst an einer weiteren Verschärfung der seit gut zehn Jahren geltenden "Bargeld"-Bestimmungen.
Bei einer Ein- oder Ausreise müssen Reisende an den Grenzen der Europäischen Union danach bereits jetzt mitgeführte Barmittel von sich aus deklarieren, wenn deren Gesamtwert 10.000 € oder mehr beträgt.
Jetzt ließ sich der Internet-Homepage des EU-Parlaments bereits der Hinweis entnehmen, daß dieser Grenzwert herabgesetzt und auch die "Bargeld-Definition" deutlich erweitert werden soll.
Danach dürften in Zukunft (der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest) beispielsweise auch Gold, Edelsteine oder vorab mit Guthaben aufgeladene Kreditkarten (sogenannte "Cash-Karten") ebenfalls als Bargeld anzusehen und damit in die Berechnung einzubeziehen sein.
Kryptowährungen (wie z.B. der Bitcoin) sind hier noch nicht erwähnt. Dies aber offenbar nur, weil den Zollbehörden in diesem Bereich noch sämtliche Kontrollmöglichkeiten fehlen.
Die sich in den einzelnen EU-Staaten noch unterscheidenden Richtlinien für die Durchführung der Bargeld-Kontrollen sollen in einem weiteren Schritt vereinheitlicht und bis zum Jahr 2019 einer bis dahin zu gründenden "Unit Financial Intelligence Unit“ (man kann hier wohl getrost von einem "Finanz-Geheimdienst“ sprechen) unterstellt werden.
Begründet werden die geplanten Verschärfungen wie immer mit dem angeblichen Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche. Während die Banden der Organisierten Kriminalität hierüber wohl eher lächeln werden, werden sich normale und meistens rechtschaffene Bürger auf weitere Drangsalierung einzustellen haben.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4269
Bei einer Ein- oder Ausreise müssen Reisende an den Grenzen der Europäischen Union danach bereits jetzt mitgeführte Barmittel von sich aus deklarieren, wenn deren Gesamtwert 10.000 € oder mehr beträgt.
Jetzt ließ sich der Internet-Homepage des EU-Parlaments bereits der Hinweis entnehmen, daß dieser Grenzwert herabgesetzt und auch die "Bargeld-Definition" deutlich erweitert werden soll.
Danach dürften in Zukunft (der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest) beispielsweise auch Gold, Edelsteine oder vorab mit Guthaben aufgeladene Kreditkarten (sogenannte "Cash-Karten") ebenfalls als Bargeld anzusehen und damit in die Berechnung einzubeziehen sein.
Kryptowährungen (wie z.B. der Bitcoin) sind hier noch nicht erwähnt. Dies aber offenbar nur, weil den Zollbehörden in diesem Bereich noch sämtliche Kontrollmöglichkeiten fehlen.
Die sich in den einzelnen EU-Staaten noch unterscheidenden Richtlinien für die Durchführung der Bargeld-Kontrollen sollen in einem weiteren Schritt vereinheitlicht und bis zum Jahr 2019 einer bis dahin zu gründenden "Unit Financial Intelligence Unit“ (man kann hier wohl getrost von einem "Finanz-Geheimdienst“ sprechen) unterstellt werden.
Begründet werden die geplanten Verschärfungen wie immer mit dem angeblichen Kampf gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche. Während die Banden der Organisierten Kriminalität hierüber wohl eher lächeln werden, werden sich normale und meistens rechtschaffene Bürger auf weitere Drangsalierung einzustellen haben.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4269