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US-Bundesstaaten machen es vor: Gold und Silber als konkurrierende Zahlungsmittel zum US-Dollar

17.09.2018  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
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Das zeigt sich darin, dass der Tauschwert der Güter in Geldeinheiten ausgedrückt wird: 1 Apfel kostet 1 Euro, und 1 Birne kostet 2 Euro (also muss ich 2 Äpfel aufwenden im Tausch gegen 1 Birne). Und zudem wird Geld auch als Wertaufbewahrungsmittel eingesetzt: Man hält heute Geld, um damit zu einem späteren Zeitpunkt etwas kaufen zu können. Keine Frage: All diese Funktionen üben Edelmetalle - vor allem Gold und Silber - par excellence aus. Das zeigt unmissverständlich der Blick in die lange Währungshistorie der Edelmetalle.

Können denn Gold und Silber, so lautet die nächste Frage, im täglichen Gebrauch mit dem Geld, das heute verwendet wird, mithalten? Sind sie noch zeitgemäß? Das Geld hat heutzutage zwei grundsätzliche Formate: Bargeld und Giralgeld. Bargeld gibt es in Form von Noten und Münzen. Münzen werden in der Regel vom Finanzministerium ausgegeben; es besitzt das sogenannte Münzregal. Bei den umlaufenden Münzen handelt es sich meist um "Scheidemünzen". Das heißt, der den Münzen aufgeprägte Nominalwert (zum Beispiel 1 Euro) ist höher als der Metallwert, aus dem die Münze gemacht ist.

Bei den Banknoten handelt es sich um bunt bedruckte Papier- beziehungsweise Baumwollstücke. Ihr Substanzwert ist wie bei den Scheidemünzen geringer als der ihnen aufgedruckte Nominalwert. Die Noten werden von der Zentralbank ausgegeben, und repräsentieren daher Zentralbankgeld. Die Banknoten haben dabei eine Besonderheit: In den meisten Ländern sind sie qua Gesetz das gesetzliche Zahlungsmittel. Das heißt, man kann mit ihnen bestehende Schulden schuldbefreiend begleichen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Das Giralgeld ist auf Bankkonten gebucht. Der Besitzer eines Giroguthabens kann es sich in Bargeld auszahlen lassen, oder er kann über das Giro-Guthaben per Überweisung verfügen. Überweisungen - das meistgenutzte Zahlungsverfahren - können auf verschiedenen Wegen erfolgen: durch Papierüberweisung, die man in der Bankfiliale abgibt (das ist die beleghafte Überweisung) oder durch elektronische Überweisung im Zuge des Home-Banking, der Lastschriftenerteilung und der Kredit- und Debitkartenzahlung.

Der "neuste Schrei" im elektronischen Zahlungsverkehr ist "Instant Payment". Ziel der neuen Überweisungsgeneration in der 34 Länder umfassenden "Single Euro Payments Area" (SEPA) ist es, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr Überweisungen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro innerhalb von 20 Sekunden beim Empfänger ankommen zu lassen. Alle diese "technischen Errungenschaften" im modernen Zahlungsverkehr lassen sich im Prinzip auch problemlos mit einem Edelmetallgeld abwickeln. Als Bargeld gäbe es Gold- und Silbermünzen und Banknoten, wobei letztere den Halter zum jederzeitigen Umtausch in eine bestimmte Menge Edelmetall beim Emittenten der Banknote (einem "Goldlagerhaus") berechtigen.

Es gäbe auch Sichtguthaben, die bei Gold- beziehungsweise Silberlagerstätten (das wären die "Depositenbanken") gebucht sind. Die Sichtguthaben sind zu 100 Prozent mit Gold oder Silber gedeckt, und sie sind jederzeit in diese physischen Edelmetalle eintauschbar. Alle Arten von Überweisungen ließen sich mit einem Edelmetallgeld wie gewohnt darstellen: Scheckzahlungen, Lastschriften, Kreditkartenzahlungen, national wie international. Die Zahlungen zwischen Konten, die bei verschiedenen Banken gehalten werden, sind in physischen Edelmetallen auszugleichen. Keine Frage: Selbstverständlich können Gold und Silber auch heute noch, im digitalisierten Zeitalter, als solides Geld Verwendung finden.


Währungswettbewerb eröffnet

Die Abschaffung der Steuern auf Edelmetalle, wie sie bereits in einigen US-Bundesstaaten beschlossen wurde, ist ein nicht zu unterschätzender erster Schritt auf dem Weg, das Zentralbankmonopol in den Vereinigten Staaten von Amerika wirksam zu begrenzen, es zu entmachten. Denn mit der Verfügbarkeit von Gold und Silber als Zahlungsmittel, die nicht mehr steuerlich diskriminiert werden gegenüber dem US-Dollar, haben die Menschen nun die Möglichkeit, ein "grundsolides" Geld zu verwenden und damit dem inflationären US-Dollar auszuweichen. Statt mit US-Dollar können sie nun zum Beispiel mit Gold bezahlen und sparen.

Je mehr US-Bundesstaaten den Weg für Gold und Silber als Zahlungsmittel freimachen, desto besser sind natürlich die Aussichten, dass die Edelmetalle Marktanteile im Bereich der Zahlungs- und Wertaufbewahrung gewinnen. Positiv wäre zudem, wenn sich der Markt für Goldlager- und -abwicklungsstellen belebt und mit attraktiven und preiswerten Angeboten die Wirtschaftlichkeit der Edelmetallhaltung fördert. Ein letzter Gedanke: Es ist zu vermuten, dass bei einer Steuerfreiheit der Edelmetalle die Nachfrage nach Gold und Silber künftig besonders stark steigen wird, sollten erneut Zweifel an der Werthaltigkeit und Verlässlichkeit des US-Dollar aufkommen.

Ein solches Szenario ist nicht von der Hand zu weisen. Die Konstruktion des US-Dollar - und für alle anderen ungedeckten Währungen der Welt gilt das gleiche - ist krisenanfällig, genauer: dass sie für Krisen sorgt, liegt in ihrer Natur. So gesehen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch der aktuelle Konjunkturaufschwung, der durch die Geldpolitik des extrem niedrigen Zinses in Gang gesetzt wurde, zu seinem Ende kommt, wenn die US-Zentralbank die Zinsen weiter und zu stark anzieht.

Erschütterungen in der US-Konjunktur und den US-Finanzmärkten würden weltweit spürbar werden - und das könnte die Nachfrage nach einem "sicheren Hafen" in Form von Gold und Silber antreiben - besonders in den US-Bundesstaaten, die den Weg für Gold und Silber bereits freigemacht haben, als Geld dienen zu können.


© Prof. Dr. Thorsten Polleit
Quelle: Auszug aus dem Marktreport der Degussa Goldhandel GmbH



(1) Genau genommen steht es im Gesetzestext wie folgt: Die Gewinne, die durch einen Tausch von einem gesetzlichen Zahlungsmittel ("Legal Tender") in ein anderes gesetzliches Zahlungsmittel entstehen, sind von der Besteuerung ausgenommen. Zum gesetzlichen Zahlungsmittel wird "Specie" gezählt, das heißt Münzen mit Edelmetallgehalt. Dazu gehören neben Gold- und Silbermünzen auch Platinmünzen (American Eagle Platinum Coin) und Palladium-Münzen (American Eagle Palladium Bullion Coins). Wichtig ist hier, dass die Edelmetallmünzen eine Mengenangabe aufgeprägt haben (Unzen, ½ Unze oder 1/10 Unze) und keinen US-Dollar-Betrag. Ansonsten würden sie bei (hoher) Inflation aus dem Verkehr verschwinden: Entweder würden sie gehortet (dem "Grashamschen "Gesetz" folgend), oder sie würden nachgefragt, um dann eingeschmolzen zu werden.

(2) In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer bei Silber seit dem Jahr 2014 19 Prozent. Wird Silber aus dem Ausland eingeführt, ist eine Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent zu zahlen. Verkauft ein Händler das eingeführte Silber weiter, muss er nicht 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Nettoverkaufspreis aufschlagen, sondern nur auf die Differenz, die sich aus Einkaufspreis und Bruttoverkaufspreis bei 19 Prozent Mehrwertsteuer ergibt; das ist die Differenzbesteuerung. Gold ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Das gilt auch für Goldbarren, soweit sie bestimmte Anforderungen erfüllen (sie müssen zum Beispiel einen Goldgehalt von nicht weniger als 900/1000 aufweisen).Werden Gold und Silber nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr verkauft, ist ein Gewinn aus einem Verkauf steuerfrei.



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