Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Goldpreis über 1.300 Dollar könnte Attraktivität zurückkehren lassen

03.01.2019  |  Redaktion
Die kürzliche Goldpreisbewegung über 1.300 Dollar je Unze könnte die Investoren zurück zum gelben Edelmetall und relevanten börsennotierten Fonds locken, so berichtet die Webseite ETF Trends. Im letzten Monat 2018 hatte der weltweit größte goldgedeckte Fonds, GLD, etwas mehr als 5% dazugewonnen.

"Der aktivste Gold-Futures-Kontrakt könnte in die Höhe schnellen, wenn der Markt über das psychologisch wichtige Niveau von 1.300 Dollar je Unze ausbrechen kann", meinte George Gero von RBC Wealth Management.

Die Entwicklung des Metalls in Richtung der 1.300 Dollar könnte weitere Menschen anziehen, die angesichts des Brexits, der kommenden Zinserhöhungen der Fed und an Wachstum verlierenden Wirtschaften auf der Suche nach sicheren Häfen sind, erklärte er.

"Gold könnte von diesem Niveau aus langsamer steigen - und wartet auf mehr Schlagzeilen von Washington und China. Zunehmende Investoren, die sich risikoavers zeigen, könnten Gold unterstützen", so Gero.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Videos
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"