Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Koreas Zentralbank: Erhöhung der Goldbestände derzeit weniger erstrebenswert

06.06.2023  |  Redaktion
Die Bank of Korea hält es aktuell für erstrebenswerter, ihre Dollar-Liquidität beizubehalten, als die Goldbestände in ihren Devisenreserven zu erhöhen. Dies erklärte die Zentralbank laut einer Meldung von Reuters.

"Eine vorsichtige Herangehensweise ist notwendig, um zu entscheiden, ob der Goldanteil in den Devisenreserven erhöht werden soll", erklärte demnach die Reserve Management Group der Notenbank am Dienstag. Angesichts der Möglichkeit einer globalen wirtschaftlichen Rezession und der zugrunde liegenden geopolitischen Risiken sei es besser, bereit zu sein, reichlich Liquidität in Dollar bereitzustellen.

Als weitere Gründe nennt die Bank die Ungewissheit des Goldpreises, der nahe seinem letzten Höchststand liege, die positiven Realzinsen sowie die Schwierigkeit, Gold zu Liquiditätszwecken zu verkaufen.

Die Bank of Korea hielt per Ende Mai 104,4 Tonnen Gold in ihren Devisenreserven. Dies entspricht laut Reuters 1,14% ihrer Gesamtreserven in Höhe von 421 Mrd. $.


© Redaktion GoldSeiten.de
Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"