Teurer "Flatterstrom"
29.02.2024 | Vertrauliche Mitteilungen
Wetterbedingt unbeständiger und überraschend auftretender "Flatterstrom“ aus Sonne und Wind treibt die sogenannten "Redispatch-Kosten“ der Stromnetzbetreiber in immer größere Höhen.
Mit "Redispatch“ bezeichnet man mögliche Anweisungen der Stromnetzbetreiber an die Stromproduzenten, ihre Kraftwerke nachfragegerecht schnell hoch- oder herunterzufahren, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Hierfür müssen die Netzbetreiber teilweise erhebliche Zahlungen leisten, die – wem sonst auch – letztlich den Stromkunden in Rechnung gestellt werden.
"Flatterstrom“ ist also ein durchaus kostenintensiver Teil der Produktion sogenannten "erneuerbaren“ Stroms, der in der öffentlichen Diskussion aber nur zu gerne übersehen wird. Dabei zeigt sich gerade an diesem Beispiel sehr deutlich, daß ein heftiger Ausbau von Wind- und Sonnenkraftwerken – wenn überhaupt – nur dann wirtschaftlich Sinn machen kann, wenn damit ein massiver Ausbau der Leitungskapazitäten einhergeht.
Und unabhängig davon sollte man sich von der immer wieder geschürten Illusion einer "Billigenergie“ aus Wind und Sonne verabschieden. Es ist beileibe kein Zufall, daß gerade Regionen mit den weltweit höchsten Ausbauraten an Wind- und Sonnenkraftwerken (z.B. Deutschland, Dänemark oder Kalifornien) die aktuell höchsten Strompreise aufweisen.
Denn ab einem gewissen Anteil an "erneuerbarer“ Energie benötigt man teure Parallelstrukturen zur Anpassung der Stromabgabe an den tatsächlichen Bedarf. Dies könnten theoretisch Stromspeicher sein, die es aber nicht mit den erforderlichen Kapazitäten gibt.
Es bleiben schnell regelbare Reservekraftwerke auf Gas-Basis, von denen alleine für Deutschland 40 neue Anlagen geplant werden.
Die Investitionssumme wird gewaltig sein und noch steht für 60 Mrd. € nicht fest, wie diese aufgebracht werden sollen. Am Ende wird man auch hier die Rechnung den Stromkunden und damit uns allen präsentieren.
Wenn Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, demnächst wieder einmal jemand mit dem eher dummen Spruch "Sonne und Wind schicken keine Rechnung“ kommt, winken Sie am besten einfach ab.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4585
Mit "Redispatch“ bezeichnet man mögliche Anweisungen der Stromnetzbetreiber an die Stromproduzenten, ihre Kraftwerke nachfragegerecht schnell hoch- oder herunterzufahren, um die Sicherheit der Stromversorgung zu gewährleisten. Hierfür müssen die Netzbetreiber teilweise erhebliche Zahlungen leisten, die – wem sonst auch – letztlich den Stromkunden in Rechnung gestellt werden.
"Flatterstrom“ ist also ein durchaus kostenintensiver Teil der Produktion sogenannten "erneuerbaren“ Stroms, der in der öffentlichen Diskussion aber nur zu gerne übersehen wird. Dabei zeigt sich gerade an diesem Beispiel sehr deutlich, daß ein heftiger Ausbau von Wind- und Sonnenkraftwerken – wenn überhaupt – nur dann wirtschaftlich Sinn machen kann, wenn damit ein massiver Ausbau der Leitungskapazitäten einhergeht.
Und unabhängig davon sollte man sich von der immer wieder geschürten Illusion einer "Billigenergie“ aus Wind und Sonne verabschieden. Es ist beileibe kein Zufall, daß gerade Regionen mit den weltweit höchsten Ausbauraten an Wind- und Sonnenkraftwerken (z.B. Deutschland, Dänemark oder Kalifornien) die aktuell höchsten Strompreise aufweisen.
Denn ab einem gewissen Anteil an "erneuerbarer“ Energie benötigt man teure Parallelstrukturen zur Anpassung der Stromabgabe an den tatsächlichen Bedarf. Dies könnten theoretisch Stromspeicher sein, die es aber nicht mit den erforderlichen Kapazitäten gibt.
Es bleiben schnell regelbare Reservekraftwerke auf Gas-Basis, von denen alleine für Deutschland 40 neue Anlagen geplant werden.
Die Investitionssumme wird gewaltig sein und noch steht für 60 Mrd. € nicht fest, wie diese aufgebracht werden sollen. Am Ende wird man auch hier die Rechnung den Stromkunden und damit uns allen präsentieren.
Wenn Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, demnächst wieder einmal jemand mit dem eher dummen Spruch "Sonne und Wind schicken keine Rechnung“ kommt, winken Sie am besten einfach ab.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4585