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Die Girosammelverwahrung ist der praktische und rechtliche Normalfall der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.Es gibt zwei Arten der Girosammelverwahrung. Die Girosammelverwahrung nach § 5 Abs. 1 DepotG kommt für im Inland begebene und belegene Wertpapiere zur Anwendung. Sie lagern dann direkt beim inländischen Zentralverwahrer [...]Kategorie: Wirtschaft