Dichtung und Wahrheit bei den "Steuer-CDs"
28.11.2012 | Vertrauliche Mitteilungen
Auf dem kürzlichen Steuerberatertag in Hamburg sprach auch der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff. Dabei nahm er auch zu dem - gelinde gesagt - unter moralischen und rechtsstaatlichen Gesichtspunkten umstrittenen Ankauf Schweizer "Steuer-CDs" durch die deutschen Behörden Stellung. "Es ist eine der größten Falschmeldungen in der Presse, daß das Bundesverfassungsgericht den CD-Kauf gebilligt hat", sagte er unmißverständlich.
Mellinghoff weiß gerade in diesem Fall sehr genau, wovon er spricht. Er war nämlich zum fraglichen Zeitpunkt nicht nur einer der geforderten Verfassungsrichter, sondern sogar der verantwortliche Berichterstatter und als solcher für das später gesprochene Urteil in besonderem Maße verantwortlich.
Auf dem Steuerberatertag stellte er deshalb noch einmal klar, daß es bei der danach viel bemühten Verfassungsgerichtsentscheidung nicht um die Frage ging, ob der CD-Kauf als solcher mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei. Es ging vielmehr ausschließlich um die Verwendung der bereits vorhandenen CD:
"Ich habe immer dafür plädiert, daß gesetzlich geprüft wird, ob die Daten-CDs überhaupt gekauft werden dürfen", stellte Mellinghoff nunmehr klar. Diese Prüfung ist bis heute ausgeblieben. Statt dessen haben die deutschen Behörden angeblich weitere CDs erworben (manche Beobachter sind auch der Auffassung, daß zuweilen über geplante Ankäufe auch nur fabuliert wird, um weitere Selbstanzeigen zu induzieren) und dabei in mindestens einem Fall den Datendieb und -hehler offenbar auch noch zu dieser Straftat angestachelt (vgl. "Vertrauliche" vom 2.10.2012, Tz. 1).
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4005
Mellinghoff weiß gerade in diesem Fall sehr genau, wovon er spricht. Er war nämlich zum fraglichen Zeitpunkt nicht nur einer der geforderten Verfassungsrichter, sondern sogar der verantwortliche Berichterstatter und als solcher für das später gesprochene Urteil in besonderem Maße verantwortlich.
Auf dem Steuerberatertag stellte er deshalb noch einmal klar, daß es bei der danach viel bemühten Verfassungsgerichtsentscheidung nicht um die Frage ging, ob der CD-Kauf als solcher mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar sei. Es ging vielmehr ausschließlich um die Verwendung der bereits vorhandenen CD:
"Ich habe immer dafür plädiert, daß gesetzlich geprüft wird, ob die Daten-CDs überhaupt gekauft werden dürfen", stellte Mellinghoff nunmehr klar. Diese Prüfung ist bis heute ausgeblieben. Statt dessen haben die deutschen Behörden angeblich weitere CDs erworben (manche Beobachter sind auch der Auffassung, daß zuweilen über geplante Ankäufe auch nur fabuliert wird, um weitere Selbstanzeigen zu induzieren) und dabei in mindestens einem Fall den Datendieb und -hehler offenbar auch noch zu dieser Straftat angestachelt (vgl. "Vertrauliche" vom 2.10.2012, Tz. 1).
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