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Vorsicht bei Frankreich-Reisen

28.05.2013  |  Vertrauliche Mitteilungen
Anfang Mai bestätigte die Generaldirektion des französischen Zolls, daß nach Artikel 60 des französischen Zollgesetzes bei einer Grenzkontrolle alle mitgeführten elektronischen Geräte einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden dürfen.

Schon verschiedentlich berichteten z.B. deutsche Autofahrer, daß sie an der eigentlich "offenen" deutsch-französischen Grenze angehalten und ihre Fahrzeuge und mitgeführten elektronischen Geräte (z.B. Handy, Laptop, Smartphone) eingehend untersucht wurden. Auf das besondere Interesse der französischen Zöllner stießen dabei Mobiltelefone jeder Art, bei denen sie im Regelfall versuchten, die verschiedenen Anrufer- und Adreßdateien auszulesen.

Hintergrund dieses vom französischen Recht gedeckten Zugriffs auf persönliche und vertrauliche Daten von zuvor meist unverdächtigen Privatpersonen sind nach offizieller Lesart Frankreichs traditionell enge Verbindungen in u.a. den afrikanischen Raum. Es geht angeblich um (Menschen-)Schmuggel, Drogen und gefälschte Markenartikel, deren Einfuhr und die dadurch entstehenden Schwarzmärkte die französischen Behörden tatsächlich kaum mehr in den Griff bekommen.

Doch auf der anderen Seite verstößt das nicht durch einen hinreichend konkreten Tatverdacht begründete "Schnüffeln" der französischen Zöllner in den persönlichen Datenbeständen gegen den Geist und die Buchstaben der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auf dem Papier eine möglichst strikte Wahrung der Privatsphäre vorsehen. Manche der betroffenen Reisenden meinten nach der Kontrolle, daß das Vorgehen der französischen Zöllner das der - in dieser Hinsicht berüchtigten - US-Behörden in den Schatten gestellt habe...


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4030



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