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Im Zeichen der Henne

04.10.2014
- Seite 3 -
Das Münzwesen unter Graf Wilhelm VI. (1492-1559)

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Abb. 20: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Schaumünze im Gewicht von drei Talern 1557. Barhäuptiges Hüftbild r. in Schaube, mit Kleinod auf der Brust//Zweifach behelmtes, quadriertes Wappen. Heus S. 187, Abb. 107. Einziges in diesem Gewicht bekanntes Exemplar (Künker Okt. 2014).


Gegen Ende des 15. Jahrhunderts erfolgte unter Wilhelm VI. (Abb. 20) und seinem Sohn Georg Ernst aus der Linie Schleusingen sukzessive der Aufbau einer Zentralverwaltung unter einem Kanzler, die Einführung einer Landesordnung (1539) und Ämterorganisation, einhergehend mit der Einschränkung der Würzburger Gerichtskompetenzen. Zwischengewalten wie autonome Städte und Klöster konnten im eigenen Territorium zurückgedrängt werden, der lokale Adel wurde niedergerungen.

Im Gegensatz zu seinen Söhnen bekannte sich Wilhelm VI. erst 1547 öffentlich zur protestantischen Lehre, just zu der Zeit, als der Schmalkaldener Bund in der Schlacht bei Mühlberg seine größte Niederlage gegen das katholische Lager hinnehmen musste.(22)

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Abb. 21: Die Henneberger Lande um 1540


Bereits zwischen 1433 und 1483 war es zu einer Reihe von Gütertauschen mit dem Hochstift Würzburg gekommen, um das Henneberger Territorium abzurunden. Von großer Bedeutung war 1541/1542 der Tausch des hennebergischen Amtes Mainberg mit dem würzburgischen Amt Meiningen, erhielt Graf Wilhelm VI. doch neben der seit Jahrhunderten umstrittenen Stadt Meiningen die Summe von 170.000 fl., die er dringend zur Schuldentilgung benötigte.


Die Ansätze einer Groschen- und Batzen-Prägung

In Franken lässt sich zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Aufweichung der regionalen Münzumlaufgebiete beobachten, die durch die Münzverträge seit 1395 entstanden waren.(23) Dies belegen zum einen die Münzfunde, zum anderen endet die bis dahin doch recht erfolgreiche fränkische Münzkonventionspolitik um 1520 abrupt, um nicht zu sagen, sie kapitulierte vor dem Einfluss des fremden Silbergeldes.

Den neu erschlossenen Silberbergwerken in Sachsen und Tirol konnten die fränkischen Münzherren nichts entgegensetzen. Der Ausstoß an einheimischen fränkischen Groschenmünzen reichte für den Zahlungsverkehr bei weitem nicht aus, dem Eindringen fremden Groschengeldes vor allem aus Sachsen war so der Weg geebnet.(24)

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Abb. 22: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Groschen 1500, Schleusingen. Helmzier über Schild mit Henne//Helmzier über burggräflich-würzburgischem Wappen. Heus 147 (Künker Okt. 2014).


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Abb. 23: Sachsen, Friedrich, der Weise, Johann und Georg, der Bärtige (1507-1525). Zinsgroschen o.J., Annaberg. Helmzier über Kurschild//Helmzier über Rautenkranzschild.


Gegen 1500 drangen von Thüringen her verstärkt Groschen nach Meißner Art in den Norden Frankens vor. Es zeugt von der geldpolitischen Unsicherheit in der Region südlich des Thüringer Waldes, dass sich Wilhelm VI. von Henneberg 1499 zwar dem sächsischen Münzfuß für die Groschenprägung anschloss, dass aber wohl erneut nur wenige Exemplare geprägt wurden (Abb. 22). Auch im Münzbild folgten die Henneberger Groschen den sächsischen Horn-, Zins- und halben Schwertgroschen (Abb. 23). Heus zufolge wurde die Groschenprägung aufgrund der ständig steigenden Silberpreise bereits 1501 wieder eingestellt.(25)

Ebenfalls als gescheitert angesehen werden kann der Versuch einer Batzenprägung für die Henneberger Lande. Der Batzen (zunächst zu 4 Kreuzern) hatte sich seit Beginn des 16. Jahrhunderts von der Schweiz her in ganz Süddeutschland ausgebreitet. Nachdem er auch im südlichen Franken die heimischen Schillinge im Zahlungsverkehr zurückdrängte, begannen die Markgrafen von Brandenburg trotz des Verbotes des Nürnberger Reichstages von 1524, im Jahre 1531 ebenfalls Batzen auszugeben, ähnlich wie der Kurfürst von der Pfalz in der Oberpfalz und der Herzog von Bayern.(26)

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Abb. 24: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Batzen 1535, Schleusingen. Quadrierter Schild//Gekrönter Doppeladler mit Habsburger Brustschild. Heus 142. Wohl einzig bekanntes Exemplar (Künker Okt. 2014).


Doch auch die Batzen unterlagen einer rasch fortschreitenden Verschlechterung des Feingehaltes und so verpflichteten sich die fränkischen Münzherren im Jahre 1536, künftig keine Batzen und Halbbatzen mehr auszugeben. Kurz zuvor hatten auch Graf Wilhelm VI. von Henneberg durch einen unbekannten Münzmeister erstmals Batzen ausprägen lassen - ein Beleg dafür, dass sich Henneberg um 1534/35 ebenfalls auf eine künftige Dominanz des Batzens in Franken vorbereitete (Abb. 24). Nach diesem Scheitern wandten sich der Henneberger Graf vorerst wieder dem sächsischen Münzsystem zu, dessen Verrechnungsgrundlage die Groschennominale bildeten.(27)


Ein neues Groschennominal: der Dreier

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Abb. 25: Sachsen, ernestinische Linie, Johann Friedrich und Heinrich (1539-1541). Dreier 1540, Annaberg. Helmzier über Kurschild//Helmzier über Rautenkranzschild.


Bereits die Reichsmünzordnung von 1524 hatte ein Nominal zu 1/4 Groschen vorgesehen, wobei der Groschen zu 12 Pfennigen gerechnet wurde. In Sachsen existierte zu diesem Zeitpunkt ein differenziertes System von Groschenmünzen zwischen 36 und 6 Pfennigen. Da die Bevölkerung der vielen Pfennige überdrüssig war und in Franken seit dem Ende der Schillingprägung eine einheimische Groschenversorgung fehlte, versprach die Emission eines Nominals in der Größe von 3 Pfennigen die Möglichkeit, das sächsische Bergsilber gewinnbringend für den Kleinhandel zu vermünzen (Abb. 25).

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Abb. 26: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Gröschlein zu 3 Pfennigen 1541, Schleusingen, Mm. H. Haffner. Jz. über Wappen des Burggrafenamtes, Hennebergs und Thüringens//Helmzier. Heus 158 (Künker Okt. 2014).


Der ungeheure Anstieg der sächsischen Dreierprägung bis gegen 1540 zeugt davon, dass sich diese Erwartungen erfüllten. Da man in Sachsen zudem die Ausgabe höherwertiger Groschensorten einschränkte, konnte sich der Dreier bald als führendes Groschennominal in der Region etablieren. In der nach Sachsen hin orientierten Grafschaft Henneberg wurden die Dreier seit 1540 in großen Mengen ausgegeben (Abb. 26).

Als Dreipfennigstück findet sich dieses Nominal dann in der Reichsmünzordnung von 1551 wieder und wurde meist mit der Wertzahl 84 im Reichsapfel ausgeprägt. Dieses Münzedikt trug erheblich zur Vereinheitlichung des Silbergeldumlaufes in der Region bei, denn es legte für den fränkischen und den obersächsischen Reichskreis die gleichen Landmünzen fest: Groschen (1/21 fl. à 12 pf.), halbe Groschen (1/42 fl. à 6 pf.) und Dreier (Gröschlein zu 1/84 fl. à 3 pf.).(28) Seit 1552 emittierte die Reichstadt Nürnberg ebenfalls Dreier, seit 1553 das Hochstift Würzburg und seit 1565 die Markgrafschaft Brandenburg.


Pfennige nach fränkischem und sächsischem Vorbild

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Abb. 27: Bamberg, Hochstift, Georg III. Schenk von Limburg (1505-1522). Einseitiger Pfennig 1512.


Während die fränkischen Schillinge Ende des 15. Jahrhunderts fremden Groschenmünzen weichen mussten, konnten sich die Pfennige behaupten - im Gegenteil: die Schinderlingsepoche hatte zwar zu einem starken Wertverfall des Pfennigs geführt, gleichzeitig aber auch starke Anreize zur Ausprägung neuer Pfennigmünzen gegeben. Ausgeprägt wurden nun einseitige weiße Pfennige, die ab 1510 auch die Jahreszahl trugen (Abb. 27).(29)

Den besonderen Gegebenheiten der fränkisch-thüringischen Münzlandschaft trugen die Henneberger Grafen Rechnung, indem sie bis etwa 1550 in einer Art Doppelwährung Pfenniggeld eigens für die beiden Umlaufgebiete prägen ließen.

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Abb. 28: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Einseitiger Pfennig 1531 nach altfränkisch-sächsischer Art, Schleusingen, Mm. J. Emes. Jz. über Wappen von Thüringen und Henneberg, darunter W. Heus 226 (Künker Okt. 2014). (30)


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Abb. 29: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559): Einseitiger Heller o.J. (1506-1516) nach altfränkisch-sächsischer Art, Schleusingen, Mm. C. Bader. C über Hennenschild. Heus 240 (Künker Okt. 2014).


Zum einen wurden Groschen, Pfennige und Heller nach sächsischem Fuß emittiert, und zwar in Angleichung an die fränkischen Rechnungsweise (Abb. 28 und 29).(31) So konnte das Henneberger Pfenniggeld sowohl im obersächsischen wie auch im fränkischen Raum - mit Ausnahme des Hochstifts Würzburg - umlaufen.

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Abb. 30: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Einseitiger Pfennig zu 3 Hellern o.J. (1506-1516) nach neufränkisch-würzburgischer Art, Schleusingen, Mm. C. Bader. h über den Schilden des Burggrafenamtes und Hennebergs, darunter ein geschlossenes C. Heus 186 var. (Künker Okt. 2014).


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Abb. 31: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Einseitiger Heller o.J. (1516-1540) nach neufränkisch-würzburgischer Art, Schleusingen oder Ilmenau, Mm. J. Emes bzw. H. Schultheß. Gekrönter Doppeladler über geschachtem Feld. Heus 243 (Künker Okt. 2014).


Zum anderen prägte man schwere Pfennige, sog. 3 Heller-Pfennige, und Heller nach Würzburger Münzfuß; diese waren für die Henneberger Gebiete vom Main bis zur Streu gedacht (Abb. 30 und 31). Hier erfolgte eine Anpassung an das Würzburger Rechnungssystem, die durch den Schild der Würzburger Burggrafen auch im Münzbild deutlich sichtbar wurde; zudem eröffneten sich Absatzmöglichkeiten der Henneberger Münzen nach Südwesten. Dort hatten sich neben dem Hochstift Würzburg auch Baden und Württemberg der Rechnungsweise nach dem neuen Pfund zugewandt.(33)




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