Im Zeichen der Henne
04.10.2014
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(8) Wölfing (2009), S. 40. Die Linie Schleusingen erhielt u.a. Schleusingen mit dem Suhler Raum, die Hälfte von Benshausen, die Henneburg, die Hälfte von Themar, Maßfeld, Wasungen, Sand und Kaltennordheim. Die Linie Hartenberg erhielt u.a. die Burg Hartenberg mit Römhild, Hallenberg, Schwarza, die Hälfte von Benshausen und von Themar. Die Linie Aschach erhielt u.a. Aschach, die Hälfte von Münnerstadt, Wildberg, Sulzfeld und Saal. Die 1378 ausgestorbene Linie Hartenberg war bereits seit 1371 bankrott und gezwungen, ihre Herrschaft an die Aschacher Linie zu verkaufen, die sich zu diesem Zeitpunkt mit Erbansprüchen der Grafen von Schwarzburg auseinanderzusetzen hatte. Bis 1391 fiel ein Großteil des Besitzes der Aschacher Linie an das Hochstift Würzburg, Graf Hermann III. residierte in der Folge auf der Hartenburg bei Römhild.(9) Berthold erscheint in verschiedenen Genealogien entweder mit der Ordnungszahl IV. oder VII.
(10) Wölfing (2009), S. 40: "Sieht man von der hennebergischen Teilung in drei Linien … ab, hatte die Region damit eine territoriale Geschlossenheit erlangt, wie sie bis zum 20. Jh. nicht wieder erreicht worden ist. Henneberg war zu einer Machtstellung (mit abermals deutlicher Südorientierung) gelangt, die sich … durchaus mit der Landgrafschaft Thüringen und dem Bistum Würzburg messen konnte“. Der Heller verbreitete sich über ganz Süddeutschland, unterlag aber einer sukzessiven Verschlechterung des Feingehalts. Gegen 1350 besaßen er einen wesentlich höheren Zahlungswert als seinem Feingehalt (inneren Wert) zukam. Wie neue Forschungsergebnisse zeigen, sind beide Währungsbereiche geographisch nicht zu trennen; vielmehr sind sie in großen Teilen Frankens deckungsgleich. Wertmäßig galt folgendes Verhältnis: 1 Regensburger Pfennig = 2 Würzburger Pfennige = 4 Heller.
(11) Der Heller verbreitete sich über ganz Süddeutschland, unterlag aber einer sukzessiven Verschlechterung des Feingehalts. Gegen 1350 besaßen er einen wesentlich höheren Zahlungswert als seinem Feingehalt (inneren Wert) zukam.
(12) Wie neue Forschungsergebnisse zeigen, sind beide Währungsbereiche geographisch nicht zu trennen; vielmehr sind sie in großen Teilen Frankens deckungsgleich. Wertmäßig galt folgendes Verhältnis: 1 Regensburger Pfennig = 2 Würzburger Pfennige = 4 Heller.
(13) Heus (1999), S. 87 ff. In der Zählung von Wölfing (2009, S. 172) wird Heinrich als der Fünfte seines Namens geführt. Die Herrschaft Schmalkalden war zwischenzeitlich an Hessen verpfändet gewesen und konnte 1360 zurückerworben werden.
(14) Heus (1999), S. 96 und S. 237. Stadt und Amt Themar wechselten zwischen 1360 und 1416 immer wieder ihre Besitzer bzw. wurden an Fremdherrschaften und an die anderen Henneberger Linien verpfändet. 1371 hatte Hermann IV. den halben Anteil der Linie Hartenberg an Themar und der Osterburg erwerben können.
(15) Dieser neuen Pfennigprägung schlossen sich u.a. das Herzogtum Bayern-Ingolstadt, die Grafschaften Oettingen und Wertheim sowie die Mark- und Landgrafschaft Meißen für die Pflege Coburg mit Eisfeld und Hildburghausen an.
(16) Eichhorn führte die äußerst bescheidene Prägungen - es sind nur zwei Exemplare des Groschen bekannt - auf die Unsicherheit Sachsen-Meißens und seiner Vertragspartner hinsichtlich des korrekten Münzfußes zurück, die erst 1474 mit der Ausgabe der neuen Spitzgroschen beseitigt wurde. Vgl. Eichhorn, H.: Der Strukturwandel im Geldumlauf Frankens zwischen 1437 und 1610. Ein Beitrag zur Methodologie der Geldgeschichte. Wiesbaden 1973, hier S. 39 (= Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 58).
(17) Die Hohlpfennigprägung im Thüringer Raum setzte in den 30er Jahren des 14. Jahrhunderts ein und ging wohl von Erfurt aus. Im Gegensatz zu ihren Vorgängern, den Brakteaten, unterlagen Umlauf und Kaufkraft der Hohlpfennige nicht mehr der Gefahr der Verrufung, sie fungierten als „Ewige Pfennige“.
(18) Schinderling war eine volkstümliche Bezeichnung für im Feinsilbergehalt stark verminderte Pfennige. Aufgrund der minderwertigen Legierung verfärbten sich die Geldstücke mit der Zeit schwarz und wurden auch als SCHWARZPFENNIGE bezeichnet. Die Schinderlingszeit war eine der ersten offenen Inflationen im deutschen Sprachraum kurz vor Beginn der Neuzeit. Gemeinhin wird dieses Phänomen mit den Münzen in Verbindung gebracht, die um 1457 bis 1460 hauptsächlich im österreichischen Raum (Land ob der Enns) umliefen. Ursache waren Erbstreitigkeiten zwischen den Habsburgern Erzherzog Albrecht VI. und seinem Bruder Kaiser Friedrich III., zu deren Finanzierung Albrecht minderwertige Münzen prägen ließ. Die Verminderung des Feingehalts ist jedoch keine plötzliche Erscheinung Mitte des 15. Jahrhunderts, sondern das Ergebnis eines viele Jahre andauernden Prozesses, der z.B. auch die Bösen Halser der Landgrafen von Leuchtenberg und die Schinderlinge der bayerischen Herzöge hervorbrachte. Die fränkischen Münzvereine entstanden Ende des 14. Jahrhunderts auch aus dem Bemühen heraus, diese Erscheinung zu bekämpfen - ohne Erfolg. So gab z.B. der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan 1453 den Kampf gegen die geringhaltigen süddeutschen und österreichischen Pfennigmünzen auf und begann, selbst Schinderlinge auszuprägen. Würzburg schied aus dem Kreis der fränkischen Vertragspartner aus und versuchte allein gegen die Pfennigflut vorzugehen, indem man verstärkt Schillinge, aber kaum noch Pfennige ausgab.
(19) Heus (1999), S. 103. Zu diesem Zeitpunkt wird erstmals eine Münzeinigung Hennebergs mit Sachsen fassbar.
(20) Rechtliche Grundlage für die Ausmünzung könnte möglicherweise die sächsische Münzordnung von 1444 gewesen sein. Vgl. hierzu Haupt, W.: Sächsische Münzkunde. Hamburg 1971, S. 71.
(21) Heus (1999), S. 108 ff.
(22) Wölfing (2009), S. 59. Wilhelm VI. vermählte sich mit Anastasia (+ 1534), der jüngsten Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg; aus dieser Ehe gingen sieben Söhne hervor, von denen zwei jung starben; drei traten in den geistlichen Stand. Für Johann (1503-1541), Christoph (1510-1548) und Poppo (1513-1574) wurden mit großem Aufwand Kanonikate in Mainz, Köln, Straßburg, Bamberg und Fulda erworben. Als der älteste, für die Nachfolge vorgesehene Sohn Wolfgang 1537 im Dienst des Kaisers fiel, übernahm der nachgeborene Georg Ernst 1559 die Regierung.
(23) Sehr schön beschrieben wird dieser Prozess bei Eichhorn (1973), S. 50 ff.
(24) Würzburg kapitulierte z.B. 1510 und erlaubte eine größere Anzahl ausländischer Groschenmünzen wie Schreckenberger, Plapparte, Knacken und Etschkreuzer.
(25) Heus (1999), S. 145.
(26) 1512 setzte die Batzen-Prägung in Nördlingen ein, 1515 in Oettingen und Pfalz-Neuburg, 1516 in Schwäbisch Hall. Die Batzen-Münzstätten konnten auf dem Nürnberger Edelmetallmarkt für Silber höhere Preise bieten und versetzten den fränkischen Schilling-Münzstätten so den Todesstoß: in Bamberg und der Oberpfalz endete die Schillingprägung 1514, in der Markgrafschaft Brandenburg 1515.
(27) Heus (1999), S. 155.
(28) Hirsch, J. C.: Des Teutschen Reichs Münz-Archiv, Nürnberg 1756-1766, Band 1, Nr. 212.
(29) Münzstätten wie Oettingen, Nördlingen und Leuchtenberg überflügelten hierbei rasch die übrigen fränkischen Münzherren. Gegen 1530 häufen sich dann die Klagen über die Flut der weißen Pfennige im täglichen Handel. In Sachsen, wohin die Pfennige aufgrund des gleichen Rechnungsfußes ebenfalls abflossen, wurden auch größere Beträge oftmals mit diesen Pfennigen bezahlt, und zwar fässer- oder beutelweise (vgl. Eichhorn (1973), S. 94).
(30) Unklar ist, ob dieses W für Wilhelm VI. steht. Es findet erstmals unter Jörg Emes als Münzmeisterzeichen Verwendung und wurde nach dessen Ausscheiden bis 1540 in Schleusingen weiter verwendet.
(31) Mit dem nach der sächsischen Münzordnung von 1492/1493 ausgeprägten Groschen drang das dem alten Pfennig angepasste sächsisch-meißnische Rechnungssystem nach Franken vor, es galt: 1 fl. = 7 Schreckenberger = 21 Groschen = 252 alte pf. Ausgenommen von dieser Rechnungsweise war das Hochstift Würzburg, das eigene Wege ging.
(32) Heus (1999), S. 80.
(33) Hier galten folgende Zählwerte: 1 fl. rh. = 168 neue pf. = 336 neue h.
(34) Eichhorn (1973), S. 127. Taler wurden in Franken - Eichhorn zufolge - erstmals 1502 in Nürnberg erwähnt und sofort verboten.
(35) Die Reichsmünzordnung von 1524 schrieb vor, dass der Avers der Guldengroschen den Reichsadler, den Titel des Kaisers und den Wert tragen sollte.
(36) Haupt (1971), S. 111 ff. Diese Münzordnung sah u.a. die Ausgabe von Guldengroschen mit einem Feingehalt von 903 ‰ bei 29,2 g Raugewicht vor.
(37) Heus (1999), S. 166 ff.
(38) Grobe, L.: Die Münzen des Herzogtums Sachsen-Meiningen. Meiningen 1891. Nr. 328.
(39) Heus (1999), S. 182 ff. Wahrscheinlich wurde die Münzstätte Schleusingen nach 1499 zumindest zu einem Teil mit Rohsilber aus der benachbarten Seigerhütte in Ilmenau beliefert. Münzmeister Jörg Emes erscheint auch als Kuxenbesitzer und Verleger am Ilmenauer Bergbau. Heus (1999, S. 140 ff) zufolge dürfte der Silberbergbau in Ilmenau bis 1560 eher unbedeutend gewesen sein, so dass auch die Henneberger Münzmeister das benötigte Silber auf dem Edelmetallmarkt kaufen mussten.
(40) Wölfing (2009), S. 74. Aufgrund eines bereits 1521 geschlossenen Vertrages wurde das ehemalige Kondominat Schmalkalden mit Brachfeld, Breitungen, Brotterode und halb Benshausen nun hessisch und gehörte ab 1567 zur Linie Hessen Kassel.
(41) Wölfing (2009), S. 74. In den ehemals Schleusinger Gebieten gab es ebenfalls Klärungsbedarf. So forderte das Hochstift Würzburg das Amt Meiningen zurück, da sich der Bischof beim Tausch 1542 das Heimfallrecht im Fall des Aussterbens der Henneberger vorbehalten hatte. In langwierigen Verhandlungen 1583 bis 1586 ließ sich das Hochstift bewegen, Meiningen in der Rechtsform eines Lehens gegen eine entsprechende Abfindung den Wettinern zu überlassen.
(42) Der ernestinische Herzog Johann Friedrich II. hatte Wilhelm von Grumbach unterstützt, den Führer der letzten Erhebung der Reichsritterschaft gegen das Landesfürstentum, welcher dafür der Reichsacht anheimfiel. Da sich der Herzog weigerte, von Grumbach zu lassen, wurde auch er am 12.12.1566 mit der Reichsacht belegt. Deren Vollstreckung wurde seinem größten Kontrahenten im Ringen um die Kurwürde, dem albertinischen Kurfürsten August, übertragen. Die Belagerung des Grimmensteins in Gotha, wohin sich Johann Friedrich II. zurückgezogen hatte, endete mit der Kapitulation am 4.4.1567. Der Herzog wurde gefangen genommen und nach Wien verbracht, wo er zu lebenslangem Gefängnis verurteilt wurde. Vgl. Kozinowski, O. - Otto, J. - Ruß, H. (KOR): Die Münzen des Fürsten- und Herzogtums Coburg von 1577 bis 1918. 2 Bände. München 2005, hier S. 12 ff.
(43) Wölfing (2009), S. 86. Auf der ernestinischen Seite fiel zunächst die Hälfte der Anteile an die Linie Altenburg (u.a. die Ämter Themar, Meiningen und Maßfeld), die andere Hälfte teilten sich die Linien Weimar und Gotha: Weimar erhielt die Ämter Ilmenau, Kaltennordheim und die Wälder in den Ämtern Wasungen und Sand in der Vorderrhön, Gotha die Ämter Frauenbreitungen, Wasungen und Sand. Als die Linie Altenburg 1672 ausstarb, wurde sie von Gotha beerbt.
(44) Heus (1999), S. 10.
(45) Heus, D.: Sächsische Nachfolgeprägungen auf dem Gebiet der ehemaligen Grafschaft Henneberg. In: money trend 7/8 (1996), S. 8-23, hier S. 10 f.
(46) Heus (1996), S. 16 ff.
(47) Heus (1996), S. 20.
(48) Zu den Reichsständen zählten alle Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums erforderlich, eines Lehens, das direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurde. Außerdem war die kaiserliche Approbation, die Aufnahme in das betreffende Kollegium des Reichstages und die Zustimmung des ganzen Reichstages sowie die Aufnahme in einen bestimmten Reichskreis vonnöten.
(49) http://saebi.isgv.de/biografie/Moritz_Wilhelm,_Herzog_von_Sachsen-Zeitz_%281664-1718%29.
(50) Auch die für die Linien Meiningen und Hildburghausen ausgegeben Prägungen beziehen sich vom Wert her mit 1/24 Reichstaler auf den obersächsischen Kreis.
(51) 1718 erlosch die Linie Zeitz, 1738 die Linie Merseburg und 1746 die Linie Weißenfels.
(52) KOR, S. 648 ff.
(53) KOR, S. 654. In Coburg prägte man ganze und halbe Speziestaler sowie Stücke zu 20, 5, 2 1/2 und 1 Kreuzer nach Konventionsfuß.
(54) Buck, L.: Die Münzen des Kurfürstentums Sachsen 1763 bis 1806. Berlin 1981. S. 281.
(55) Wölfing (2009), S. 86.
(56) Wölfing (2009), S. 87. Fünf der sieben aus der Linie Gotha hervorgegangenen Territorien lagen zwar im Gebiet der ehemaligen Grafschaft Henneberg (Meiningen, Römhild, Hildburghausen, Coburg und Gotha), doch bildeten nur Sachsen-Meiningen, Sachsen-Hildburghausen und Sachsen-Römhild aufgrund ihrer fast ausschließlich in der Region gelegenen Territorien und Residenzen Machtschwerpunkte im Henneberger Land aus.
(57) Wasungen war bei der Teilung im Jahre 1247 an die Linie Schleusingen gekommen. 1309 verlieh König Heinrich VI. das Schweinfurter Stadtrecht. Zwischen 1353 und 1415 war die Stadt mindestens fünfmal verpfändet worden, 1413 teilten sich vier Herren die Stadtherrschaft.
(58) Im Spätmittelalter hatten sich die Landstände als Vertretung der politisch berechtigten Landeseinwohner herausgebildet, . Ihnen kam beim Herrschaftsantritt eine entscheidende Rolle zu, indem sie dem neuen Fürsten huldigten und ihn dadurch legitimierten. Dabei bildeten sich für den Ablauf des Huldigungsakts feste Formen heraus, an die sich der Landesherr und die Stände zu halten hatten, wenn die durch die Huldigung eingegangenen gegenseitigen Verpflichtungen rechtlich bindend sein sollten. In der Regel hatte die Huldigung im betreffenden Territorium stattzufinden. Die Ständemitglieder waren zum Erscheinen unbedingt verpflichtet. Für ihren Treueschwur durften die Stände im Gegenzug die Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten erwarten (vgl. Klein-Bruckschwaiger, F.: Erbhuldigung. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Band 1. Berlin 1971. Sp. 965-966).
(59) Grobe (1891), S. 1.
(60) Offenbar floss das schwere fränkische Geld ab, im Gegenzug strömte fremdes leichteres ein.
(61) Ähnliche Inschriften begegnen auf Münzen, die aufgrund des Obersächsischen Kreisschluss 1676 ausgegeben, über die Einhaltung des Zinnischen Fußes informierten bzw. 1691/1692 über die Einführung des Leipziger/Torgauer Fußes.
(62) Hollmann, J. E.: Münzgeschichte des Herzogtums-Sachsen-Hildburghausen 1660-1826. Hildburghausen 1994.
(63) Heus, D.: Land-, Kurant- und Ausbeutemünzen der gemeinschaftlich sächsischen Bergmünzstätte zu Ilmenau 1691-1702. In: Numismatische Hefte 1 (1981), S. 39-98. Arnold, P.: Die Münzend es Bergwerkes von Ilmenau (1691-1702). In: Geldgeschichtliche Nachrichten 108 (1085), S. 167-175.
Abbildungsnachweis:
Abb. 1: Janszoon, Jan, Atlas novus absolutus, Amsterdam 1646. Bayerische Staatsbibliothek, 2o Mapp. 80 III, fol. 10.
Abb. 2: Wappenbuch des Nikolaus Bertschi, Bayerische Staatsbibliothek, Cod. Icon. 308, fol. 116 r. www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45640.de.
Abb. 5: Wölfing (2009).
Abb. 7: Heidelberger Münzhandlung 61 (2013), Nr. 1608.
Abb. 14: WAG 53 (2010), Nr. 518
Abb. 16: Krug, G.: Die meißnisch-sächsischen Groschen 1338-1500. Berlin 1974, Nr. 2234.
Abb. 17: AMS 8 (2009), Nr. 1659
Abb. 21: Wölfing (2009).
Abb. 23: Künker 189 (2011), Nr. 1542
Abb. 25: Leipziger Münzhandlung 63 (2008), Nr. 2052
Abb. 27: WAG 71 (2014), Nr. 2811
Abb. 32: Künker 249 (2014), Nr. 1300
Abb. 36: Naturhistorisches Museum Schleusingen
Abb. 42: Wölfing (2009)
Abb. 51: KOR 893
Abb. 52: Künker 87 (2003), Nr. 4400)
Abb. 54: Janszoon, Jan, Atlas novus absolutus, Amsterdam 1646. Bayerische Staatsbibliothek, 2o Mapp. 80 III, fol. 40.
Abb. 60: Arnold (1985), S. 167
Alle übrigen Abbildungen: Künker Numismatik AG, München.