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Im Zeichen der Henne

04.10.2014
- Seite 4 -
Der Taler als neue Leitwährung

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Abb. 32: Sachsen, Kurfürstentum, Friedrich III., der Weise, Johann und Georg (1507-1525). Taler o.J., Annaberg, sog. Klappmützentaler.


Revolutionär war im Jahre 1484 der Plan Erzherzog Sigismunds von Tirol, mit dem Taler erstmals eine Großsilbermünze als Silberäquivalent des Goldguldens auszugeben. Die Nachahmung dieser Prägung in Sachsen und Böhmen sorgte letztendlich für die Akzeptanz im allgemeinen Geldverkehr. Seit 1500 ließ Kurfürst Friedrich, der Weise, zusammen mit seinem Oheim Albrecht und seinem Bruder Johann das Schneeberger Silber als sog. KLAPPMÜTZENTALER ausmünzen (Abb. 32).

Im Geldumlauf Frankens trat die neue Großsilbermünze zunächst kaum in Erscheinung. Hier lehnte man - wie oftmals in Süd- und Westdeutschland - das neue Nominal als Konkurrenz zum etablierten Goldgulden ab. Noch auf dem Reichstag zu Esslingen 1521 protestierten fränkische Münzherren gegen die Einführung eines silbernen Guldenäquivalents.(34) Erst der Rückgang der fränkischen Goldguldenprägung im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts ließ den Taler nach 1530 im Geldumlauf Frankens stärker hervortreten.

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Abb. 33: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Taler 1538, Schleusingen, Mm. H. Schultheß. Brustbild halbl. mit Pelzschaube//Zweifach behelmtes, quadriertes Wappen. Heus 95. Einzig bekanntes Exemplar (Künker Okt. 2014).


In der Grafschaft Henneberg setzte im Jahre 1538 eine erste Prägung von Talern ein (Abb. 33), wohl zuerst noch vorsichtig, wie der nur in einem einzigen Exemplar bekannte Taler von 1538 belegt. Eigentlich müssten die Nominale als Guldengroschen angesprochen werden, doch belegt die eigenständige Gestaltung von Avers und Revers der Jahrgänge bis 1546, dass man sich nicht an die Vorschriften der Reichsmünzordnung von 1524 gebunden fühlte - ähnlich wie in Sachsen.(35)

Höchstwahrscheinlich erfolgte die Ausprägung auf der Grundlage der sächsischen Münzordnung von 1534.(36) Im Gegensatz zu den bis 1540 geprägten Pfennigtypen mit dem Münzzeichen W weisen die ersten Henneberger Großsilbermünzen einen nach rechts stehenden Halbmond mit Gesicht auf, der mit dem Mansfelder Münzmeister Hans Schultheß in Verbindung gebracht wird.

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Abb. 34: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Taler 1553, Schleusingen, Mm. H. Neumann. Brustbild halbl. mit Pelzschaube vor quadriertem Schild// Gekrönter Doppeladler mit leerem Reichsapfel auf der Brust. Titel Karl V. Heus 100 a (Künker Okt. 2014).


Ihm folgte zwischen 1540 und 1544 der im Jahr 1539 noch in der Schwabacher Münze belegte Hans Haffner nach; dieser wurde 1544 wegen des Prägens fremder Münzplatten verhaftet, in dieses Verfahren war auch der späterer Henneberger Münzmeister Gregor Ainkhurn (auch Einkorn, tätig 1545/1546) verwickelt. Zwischen 1546 und 1549 war erneut Hans Schultheß für die Ausprägung verantwortlich, bevor 1550 der ebenfalls aus dem Mansfeldischen kommende Hans Neumann sein Amt als Münzmeister antrat.(37) Er münzte zunächst nur Kleingeld aus und begann erst 1553 mit der Prägung von Großsilbermünzen. Grundlage für die Ausmünzung war nun die Reichsmünzordnung von 1551, weshalb das Münzbild auf dem Revers den kaiserlichen Doppeladler mit Titel Karls V. trägt (Abb. 34).

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Abb. 35: Henneberg-Schleusingen, Wilhelm VI. (1492-1559). Taler 1558 zu 24 Groschen, Schleusingen, Mm. H. Neumann. Brustbild halbr., davor Wappenschild//Gekrönter Doppeladler, im Reichsapfel auf der Brust die Wertzahl Z4. Titel Karl V. Heus 104 c (Künker Okt. 2014).


Noch deutlicher auf die enge Bindung an das obersächsische Münzsystem weist die Talerprägung des Jahres 1558 hin, die die Wertzahl 24 im Reichsapfel trägt (Abb. 35). In der kursächsischen Münzordnung von 1558 war der Guldengroschen erstmals mit 24 Groschen statt wie bisher mit 21 Groschen bewertet worden. Da Raugewicht und Feingehalt gegenüber der kursächsischen Münzordnung von 1549 gleich blieben, erfolgte so eine Anpassung an den Rechenwert des in der Augsburg Reichsmünzordnung von 1551 festgeschriebenen Reichsguldiners zu 72 Kreuzern.


Das Münzwesen unter Graf Georg Ernst (1559-1583)

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Abb. 36: Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen, Gemälde im Naturhistorischen Museum Bertholdsburg in Schleusingen


Georg Ernst wurde am 27.5.1511 auf der Bertholdsburg zu Schleusingen geboren, seine standesgemäße Erziehung genoss er an den Höfen Herzog Albrechts von Brandenburg in Königsberg sowie Herzog Wilhelms von Jülich und Landgraf Philipps von Hessen. In kaiserlichen Diensten stehend zeichnete er sich vor allem im Feldzug gegen die Türken 1542 aus, u.a. rettete er Herzog Moritz von Sachsen (1521-1553) das Leben. 1543 heiratete Georg Ernst Elisabeth von Braunschweig (1526-1566) - eine überzeugte Protestantin.

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Abb. 37: Meiningen, Goldmedaille 1844 (Stempel von Höfling) auf die Einführung der Reformation 1544. Geharnischtes Brustbild r.//Zweifach behelmtes, quadriertes Wappen. Heus S. 197, Abb. 122 (Künker Okt. 2014).


1543 setzte ihn sein Vater als Mitregent in der Grafschaft ein, wo er 1544 die Reformation einführte und 1577 ein humanistisches Gymnasium als hennebergische Landesschule in Schleusingen gründete. An dieses Ereignis erinnerte man im Jahre 1844 in Meiningen mit einer Reihe von Festlichkeiten, die die Ausgabe einer Medaille in Gold, Silber und Kupfer einschlossen. Von dieser wurden nur zwei Exemplare in Gold verliehen (Abb. 37), alle anderen Teilnehmer an den Feierlichkeiten erhielten bronzene Erinnerungsmedaillen. Das Stück in Gold kostet damals die hohe Summe von 14 fl.(38)

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Abb. 38: Henneberg-Schleusingen, Georg Ernst (1559-1583). Taler 1562, Schleusingen, Mm. H. Neumann. Geharnischtes Brustbild r.//Zweifach behelmtes, quadriertes Wappen. Heus 110 a (Künker Okt. 2014).


Unter Georg Ernst verlief die Münzprägung in den vorgezeichneten Bahnen. Die 19-jährige Tätigkeit des Münzmeisters Hans Neumann war gekennzeichnet von einem häufigen Stillstand der Münzprägung, besonders in den Jahren 1550-1552, 1556, 1560, 1563 und 1566. Ursache war nach Angaben Neumanns der zu hohe Kaufpreis für Silber, den die private Bergbaugesellschaft in Ilmenau forderte; dieser hätte die Einhaltung des in den Reichsmünzordnungen geforderten Münzfußes nicht erlaubt. Die letzten Henneberger Münzprägungen stammen aus dem Jahre 1569; im Jahre 1572 bat Münzmeister Neumann um Entlassung aus dem Vertrag.(39)

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Abb. 39: Henneberg-Schleusingen, Georg Ernst (1559-1583). 1/2 Taler 1561, Schleusingen, Mm. H. Neumann. Geharnischtes Brustbild r.//Zweifach behelmtes, quadriertes Wappen. Heus 127 a (Künker Okt. 2014).


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Abb. 40: Henneberg-Schleusingen, Georg Ernst (1559-1583). 1/4 Taler 1562, Schleusingen, Mm. H. Neumann. Zwei einander zugewandte Helmzieren//Quadriertes Wappen. Heus 138. Wohl das einzige bekannte Exemplar (Künker Okt. 2014).


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Abb. 41: Henneberg-Schleusingen, Georg Ernst (1559-1583). Gröschlein zu 3 Pfennigen 1559, Schleusingen, Mm. H. Neumann. Helmzier über burggräflichem Schild//Helmzier über Henne l. im Schild. Heus 168 b (Künker Okt. 2014).


Halb- und Vierteltaler zählen zu großen Seltenheiten der Henneberger Münzprägung; so ist der vorliegende Typ des Halbtalers 1561 wohl seit 1986 nicht mehr im Handel vorgekommen (Abb. 39), vom Vierteltaler 1562 ist vermutlich nur ein einziges Exemplar überliefert (Abb. 40). Als kleinstes Nominal unterhalb der ganzen, halben und viertel Taler sowie der Groschen wurden die bereits bekannten Gröschlein zu 3 Pfennigen ausgegeben (Abb. 41).


Das Erlöschen des Hauses Henneberg 1583

1566 verstarb die erste Frau Georg Ernsts, 1568 heiratete er Elisabeth von Württemberg (1548-1592). Da der einzige Sohn aus erster Ehe 1562 noch vor der Taufe verstorben war und auch die zweite Ehe ohne Nachkommen blieb, erlosch das Haus Henneberg mit dem Tod des Grafen Georg Ernst am 27. Dezember 1583.

Erbbegünstigt waren aufgrund des bereits 1554 geschlossenen Erbvertrages von Kahla für die Herrschaft Schmalkalden die Landgrafschaft Hessen-Kassel, für die restlichen Gebiete die ernestinischen Wettiner.(40) Im Gegenzug hatten die Ernestiner 1554 die hennebergischen Schulden in Höhe von rund 130.474 fl. übernommen.(41)

Eine Erbfolge der albertinischen Linie war zunächst nur für den Fall vorgesehen, in dem die ernestinische Linie ausgestorben wäre; doch diese war weit davon entfernt: 1572 teilte sie sich in die Häuser Alt-Weimar und Coburg-Eisenach.

Die Voraussetzungen für einen Erbanspruch der albertinischen Linie schuf Kurfürst August auf Umwegen, als er 1573 die Vormundschaft für die unmündigen ernestinischen Prinzen der Weimarer und Coburg-Eisenacher Linie übernahm. Für die 15-monatige Belagerung Gothas 1566/67 während der sog. GRUMBACHSCHEN HÄNDEL forderte er "rückwirkend" 5/12 Anteile der zu erwartenden Henneberger Erbschaft als Entschädigung.(42) Die 1583 aufgenommenen Erbverhandlungen wurden nach dem Tod des Kurfürsten August 1586 ergebnislos auf der Basis des Status quo beendet: man unterstellte die Grafschaft Henneberg einer gemeinschaftlichen sächsischen Verwaltung (Direktorium) mit Sitz in Meiningen.

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Abb. 42: Die Henneberger Lande um 1680


1660 erfolgte dann die endgültige Aufteilung in 12 Anteile: die ernestinische Linie erhielt 7/12 und die albertinische Linie 5/12, die an die Sekundogenitur (Linie der Nachgeborenen) Zeitz fielen.(43) Der Gipfel der Kleinstaaterei, für die die ernestinischen Linie bekannt war, wurde 1680 erreicht, als das Haus Neu-Gotha selbst in sieben Zwergstaaten geteilt wurde und damit auch die Ansprüche auf die hennebergische Herrschaft (vgl. Abb. 42).

"Reichsrechtlich [bildeten] die hennebergischen Staaten bis 1806 gemeinschaftlich nach wie vor die Grafschaft Henneberg. Sie mußten sich dazu in die hennebergische Stimme im Reichstag teilen und zusammen den hennebergischen Anteil an den Lasten und Kriegskontingenten des fränkischen Kreises [tragen], deren Mitglied die Grafschaft war. Die hennebergischen Erben nannten sich daher im Untertitel weiterhin auch "Grafen von Henneberg" und brachten die Henne in ihr Wappen ein".(44)




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