Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Staat schnüffelt mehr denn je in den Konten seiner Bürger

28.08.2018  |  Vertrauliche Mitteilungen
Die Zahl der Kontenabfragen durch den Staat ist im Jahr 2017 um 38% auf die schockierende Anzahl von 391.442 explodiert. Vor der Einführung der mehr oder weniger willkürlichen Kontenabfragen durch alle möglichen staatlichen Stellen gab es nicht einmal 10.000 Fälle pro Jahr.

Diese gestiegene Zahl der Kontenabfragen (bei denen allerdings nur die Existenz von Konten oder Depots, nicht aber deren Guthaben etc. mitgeteilt wird) zeigt zusammen mit der weitgehenden Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Internet durch das noch von Heiko Maas (SPD) als Bundesjustizminister durchgedrückte "Internetzensurgesetz", daß die Regierenden aus Mißtrauen gegen die Bürger bzw. aus Angst um ihren Machterhalt diese immer schärfer überwachen.

Dies dürfte sogar "berechtigt" sein, weil immer mehr Bürger die ihnen feindlich gesonnene Politik erkennen und sich tatsächlich gedanklich immer weiter von den Regierenden entfernen.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4300



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Videos
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"