Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Schöne neue Welt: Finanzmärkte ohne Risiko

10.05.2019  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
- Seite 3 -
Mit anderen Worten: Der Preis für Kredit wird verzerrt, wird zu billig. Dass das ein ernstes Problem ist, zeigt sich dann, wenn Schuldner tatsächlich ausfallen: Die Zinseinnahmen der Gläubiger reichen den Verluste zu decken. Nicht nur die Kreditnehmer, auch die Kreditgeber geraten ins Schlingern, wenn sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, um die Verluste aufzufangen. Eine einfache Formel für die “richtige” Kreditprämie (in Prozent auf den Kreditbetrag) lautet wie folgt:

Kreditprämie = (1 - Besicherungsrate) x Ausfallwahrscheinlichkeit.

Liegt die Besicherungsrate (sie wird im Kreditvertrag festgelegt) bei, sagen wir, 50 Prozent, und liegt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei, sagen wir, 50 Prozent (sie wird aus Erfahrungswerten geschätzt), dann liegt die zu fordernde Kreditprämie bei:

Kreditprämie = (1 - 0,50) x 0,50 = 0,25.

Das heißt, die Kreditprämie, die der Gläubiger über die Laufzeit des Kredits per Kreditzins verdienen muss, beläuft sich in diesem Beispiel auf ¼ des Kreditbetrages. Wäre zum Beispiel die Ausfallwahrscheinlichkeit niedriger (weil die Zentralbanken die Erwartung für Zahlungsausfälle senken), so wird auch die Kreditprämie und damit der Kreditzins entsprechend niedriger ausfallen.


Open in new window
Quelle: Federal Reserve Bank of St. Louis; Graphik Degussa. (1) Options-adjustiert.


Fallender Zinstrend

Dass die Zinsen bis auf absehbare Zeit sehr niedrig bleiben werden, erscheint sehr wahrscheinlich zu sein - sowohl in den USA als auch im Euroraum und in Japan. Dafür sprechen vor allem die hohen Schuldenstände in den Volkswirtschaften und auch die bereits sehr lange andauernde Phase sehr niedriger Zinsen, die eine Zinswende erschwert beziehungsweise politisch derzeit fast unmöglich macht. In diesem Zusammenhang sollte man sich auch den Zinstrend der vergangenen Jahrzehnte vor Augen führen (siehe Abb. 4).

Die Zinsen - die Langfrist- wie auch die Kurzfristzinsen - sind seit Anfang der 1980er Jahre trendmäßig gefallen. Das gilt für die US-Zinsen wie auch für die deutschen beziehungsweise seit 1999 die Euro-Zinsen. (Übrigens: Die Kurzfristzinsen, die in der Vergangenheit in besonderem Maße der Zentralbankpolitik unterlagen, haben viel stärker geschwankt als die Langfristzinsen. Das ist ein Indiz dafür, dass die Geldpolitiker immer wieder Störungen in den Zins- und Finanzmärkten verursacht haben.)

Open in new window
Quelle: Thomson Financial: Graphik Degussa. (1) Bis Dezember 1998: Deutscher Zins, danach Euro-Zins.


Um es vorwegzunehmen: Eine abschließende Aussage, ob die Aktienmärkte derzeit angemessen bewertet sind oder nicht, lässt sich nicht so ohne Weiteres treffen. Zweifelsohne sorgen die künstlich niedrigen Zinsen für erhöhte Aktienkurse beziehungsweise erhöhte Bewertungsniveaus; das wurde bereits am Anfang dieses Aufsatzes betont; und natürlich birgt das erhebliche Risiken, dass es zu Preisrückschlägen auf den Aktien- beziehungsweise Vermögensmärkten kommt. Allerdings sollte der Anleger nicht voreilig die Flinte ins Korn werfen.


Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"