Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Bloomberg: Dollar stärkster Gegenwind für Gold

01.10.2019  |  Redaktion
Ein an Stärke gewinnender Dollar und eine Aktienrally ruinieren die Party für die Goldbullen, so berichtet Bloomberg. Die Dollarstärke sei "aktuell der stärkste Gegenwind für Gold", so meint Philip Streible von RJO Futures am Telefon.

Bullion legte sei Ende Juni um mehr als 4% zu, als Investoren mehr als 200 Tonnen zu ihren ETFs hinzufügten. Die Rally habe mit den Zinssenkungen der Zentralbanken inmitten des Handelskrieges zwischen China und USA stattgefunden, der dem Weltwirtschaftswachstum schadet. Geopolitische Spannungen und die Möglichkeit einer Amtsenthebung von Präsident Donald Trump schürten weitere Unsicherheit.

"Es gibt eine Menge Komponenten in Bezug auf die Handelsabkommen zwischen USA und China" und Sorgen um den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU, die die Nachfrage nach Gold als sicheren Hafen anschüren würden, so Streible. "Es gibt zudem auch viele geopolitische Ereignisse, die sich leicht verschlimmern oder verbessern könnten."


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"