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Ungewöhnliche Impfschaden-Haftung

29.12.2020  |  Vertrauliche Mitteilungen
Während jeder Hersteller von Autos oder auch nur Schokoladenpudding für eventuelle Fehler haften muß, wird dieses Prinzip jetzt ausgerechnet bei der anstehenden "Corona-Impfaktion“ ausgehebelt.

Das übliche Vorgehen, bei dem der Staat sich eher wenig um einzelne Produktionsvorschriften an sich kümmert und ein gleichwohl hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau über sonst dem Hersteller drohende, oft existenzgefährdende Schadenersatzansprüche gesichert werden soll, wird bei den nun absehbaren "Corona-Impfstoffen“ für zumindest einige Zeit über Bord geworfen. Und dies sowohl in Europa als auch in den USA.

Sollten in Europa Impfstoffhersteller von Patienten für etwaige Nebenwirkungen in die Haftung genommen werden, verspricht die Europäische Union eine entsprechende Entschädigung.

In den USA ging man sogar noch weiter und sagte den Impfstoffherstellern a priori zu, für ihre diesbezüglichen Produkte einstweilen nicht haften zu müssen. In beiden Fällen verbleiben die Kosten für eventuelle Nebenwirkungs-Haftungsfälle bei den Steuerzahlern und damit zu einem gewissen Teil sogar bei den möglicherweise "Impf-Geschädigten“ selbst.

Bei Licht betrachtet ist das Prinzip einer Haftungs-Abwälzung von den Verursachern hin zu den Steuerzahlern nicht neu. Dies war vielmehr bereits bei der Finanzmarktkrise von 2008 zu beobachten, als die Haftung mancher als Banken getarnten "Casinos“ oder ihrer Chefs weitgehend ausgeschaltet und die Zahllast auf die Steuerzahler abgewälzt wurde.

Und Ähnliches ist nun auch auf EU- bzw. Euro-Ebene zu beobachten, wo z.B. bis zur Vollendung der Banken-Haftungsunion nur noch wenige Schritte erforderlich sind.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4422



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