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Absolute Eigentumsrechte als ökologischer Imperativ

30.01.2021  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
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(2) Privatisierung von Straßen

Die Privatisierung von Land, Straßen, Autobahnen, Parks, Wäldern, Naturreservaten kann in gleicher Weise von statten gehen. Auch diese Güter lassen sich Firmen in einbringen, die die Ressource bewirtschaften. Die Bürger erhalten handelbare Anteilscheine an den Firmen. Im Falle von Straßen bleiben Wegerechte für die Zeit nach der Privatisierung bestehen. Die Betreiberfirmen finanzieren sich durch Gebühren ("Maut"). Mit privatisierten Verkehrswegen wird eine eindeutige Verantwortlichkeit für Schadstoffemissionen und Lärmverursachung geschaffen.

Anwohner, die nahe der Straße wohnen und unter Abgasen leiden, können vor Gericht auf Unterlassung und/oder Schadensersatz klagen. Gibt der Richter den Klägern Recht, muss der Straßenbetreiber den Autofahrern, die auf seinen Straßen fahren, Auflagen zur Eindämmung von Schadstoff- und Lärmemissionen machen. Ein Recht auf Nullemission hat allerdings niemand. Warum, das soll bei den nun folgenden Überlegungen zur Luftverschmutzung verdeutlicht werden.


(3) Recht der Luftnutzung

Atemluft lässt sich nicht privatisieren. Sehr wohl aber lassen sich Luftnutzungsrechte identifizieren und einklagbar machen. Erinnern wir uns: Sie und ich, wir alle haben ein Recht auf Eigentum an unserem Körper, einschließlich das Recht auf Atemluft, die wir zum Erhalt unseres Körpers und seiner Gesundheit benötigen.

Allerdings haben wir kein Recht auf "absolut saubere Luft", weil die Atemluft naturbedingt Schadstoffe enthält (Schwefeldioxid aufgrund von Vulkanausbrüchen, Stickoxide aufgrund von Feuersbrünsten). Worauf wir ein Recht haben, ist, dass unsere Atemluft nicht nachweislich zu unserem Schaden von anderen in unzumutbarer Weise verschlechtert wird. Was passiert, wenn Herr A Herrn B beschuldigt, ihn mit Abgasen zu schädigen? Herr A wird vor Gericht ziehen. Das zentrale Prinzip, das zur Anwendung kommt, um Streitfälle zu entscheiden, ist der absolute Respekt vor dem Eigentum.

Herr A muss eine direkte Kausalität nachweisen: Er muss objektiv belegen, dass die Schadstoffmengen nachweislich von B stammen, und dass eine Schädigung vorliegt. Die Beweislast, die der Kläger zu tragen hat, will ich mit Blick auf die klima-politische Debatte erläutern.


(4) Klima

Im Mittelpunkt steht das Treibhausgas CO2, soweit es menschgemacht ist. Um die Erwärmung der Erdatmosphäre aufzuhalten, sei die Emission von CO2 zu reduzieren, so die herrschende Meinung. Die Staaten sollen beispielsweise dafür sorgen, dass der Ausstoß von CO2 sinkt. Die wissenschaftliche Beweisführung, die dieser Klimapolitik zugrunde liegt, will ich im Folgenden kurz kritisieren mit zwei erkenntnistheoretischen Überlegungen.

(1) Die Klimawissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Die klimapolitischen Staatseingriffe berufen sich auf wissenschaftliche Aussagen, die alles andere als eindeutig und unstrittig sind. Dazu muss man wissen, dass die Klimawissenschaften eine Querschnittsdisziplin sind (die zum Beispiel die Erkenntnisse der Physik, Geologie, Biologie, Meteorologie, Ozeanographie etc. nutzen).

Die Klimawissenschaften stützen sich zum einen auf Erkenntnisse, die aus naturwissenschaftlichen Laborversuchen gewonnen wurden - und damit als hinreichend verlässlich einzustufen sind. Die Klimawissenschaft untersucht jedoch zum anderen komplexe Zusammenhänge über lange Zeiträume. Sie begibt sich damit in das Feld der geschichtswissenschaftlichen Untersuchungen. Und daraus ergeben sich besondere erkenntnis-theoretische Probleme.

Die reale Welt ist kein Labor. Beispielsweise unterliegt die Erdtemperatur vielen Einflussfaktoren, de-ren Bedeutung im Zeitablauf variiert, und die sich auch gegenseitig beeinflussen können. Jeder historische Datenpunkt ist sozusagen ein Unikat. Es lassen sich daher auch keine homogenen, miteinander vergleichbaren Beobachtungssätze gewinnen (die man aber benötigt, um Zeitreihenanalysen sinnvoll betreiben zu können).

Die Klimawissenschaften sind folglich keine Naturwissenschaft in dem Sinne, dass sie ihre Erkenntnisse mittels naturwissenschaftlicher Laborversuche gewinnen könnten. Vielmehr müssen sich die Klimawissenschaftlicher notgedrungen der Methode des Verstehens - wie Ludwig von Mises sie bezeichnet - bedienen. Die Methode des Verstehens bedeutet, dass man alle verfügbaren geistigen Hilfsmittel zur Anwendung bringt: Logik, Handlungslogik, Mathematik, aber natürlich auch naturwissenschaftliche und geschichtswissenschaftliche Erkenntnisse.

Das Verstehen bedeutet nicht, etwas mit wissenschaftlicher Gewissheit zu wissen. Ludwig von Mises sagte dazu: "Der logische Raum des Verstehens liegt allein dort, wohin praxeologisches Begreifen und naturwissenschaftliches Erklären nicht zu dringen vermögen."[6] Verstehen liefert lediglich Einsichten, die nicht in Widerspruch zu akzeptierten Wissenschaftserkenntnissen stehen. Das sollte deutlich machen, warum die Aussagen, die die Klimawissenschaften vorbringen, nicht die erkenntnistheoretische Qualität haben können, wie man es von der Naturwissenschaft gewohnt ist.

Die Klimawissenschaften können nicht sagen, dass in 95% aller beobachteten Fälle sich eine ganz bestimmte Ursache-Wirkungsbeziehung gezeigt hat (beispielsweise zwischen CO2 und der Erderwärmung). Sie können auch nicht wissenschaftlich hinreichend begründet sagen, dass ein Zusammenhang von Faktoren, der in der Vergangenheit beobachtbar war, auch künftig notwendigerweise Bestand haben wird. Und selbst wenn die Klimawissenschaften zum Schluss kämen, CO2 sei nicht für die globale Erwärmung maßgeblich verantwortlich, dann hätte auch diese Aussage keine wissenschaftliche Gewissheit.

Kurzum: Die Klimawissenschaften können das, was die Menschen von ihnen erhoffen - verlässliche Prognosen über die Zukunft - aus erkenntnistheoretischen Gründen nicht liefern.

(2) Die Klimapolitik verfügt über keine belastbare Kosten- und Ertragskalkulation, mit denen die Sinnhaftigkeit klimapolitischer Maßnahmen beurteilt werden könnte. Alarmistische Zukunftsszenarien werden an die Wand gemalt, um Staatseingriffe zu rechtfertigen, aber die Kosten der Staatseingriffe bleiben weitgehend im dunklen. Eine politisch erzwungene Abkehr von fossilen Brennstoffen hat aber Kosten: Sie verunmöglicht Industrien und Arbeitsplätze; sie bedroht möglicherweise Leben und Gesundheit von Millionen, von Milliarden Menschen.


Ein Lösungsvorschlag

Wie geht man mit den Wissenslücken um? Was ist die Alternative zur herrschenden Klimapolitik? Sie liegt auf der Hand: Man überlässt die Problemlösung den freien Märkten, der Durchsetzung der Eigentumsrechte. Derjenige, der sich geschädigt fühlt, zieht vor Gericht, allein oder in der Gruppe (Stichwort: "Sammelklage") - und verklagt den Schädiger auf Unterlassung beziehungsweise Schadenersatz.

Streitigkeiten werden im Zuge des Deliktsrechts (das Teil des Zivilrechts ist) auf gerichtlichem Wege entschieden. Gefährdungshaftung ist hier das Stichwort. Nehmen wir an, die Richter, denen die Streitfrage vorgelegt wurde, kommen zum Urteil: Ja, der CO2-Ausstoss muss verringert werden. Wie soll die Verantwortlichkeit eines einzelnen CO2-Emittenten ermittelt werden?


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