Goldlagerung in Banken? Umdenken!
20.09.2021 | Matt Piepenburg
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Bei der Goldlagerung in privaten Sicherheitseinrichtungen außerhalb des Bankensystems muss folglich ein Rechtsgebiet gewählt werden, das die bestmöglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen aufweist und traditionell im Ruf steht, Investoren zu schützen, unabhängig davon, ob diese aus dem Inland oder Ausland stammen. Da viele Edelmetall-Realisten auf das Beste hoffen und sich dennoch auf den Schlimmste vorbereiten, dürfte ihnen die zugegebenermaßen reale Möglichkeit von Konfiszierungsrisiken nicht neu sein - im Fall eines (unerwünschten aber plötzlich realen) Schocks im globalen Geldsystem.Im Fall derartiger Konfiszierungen (ob physisch oder per Besteuerung) verschafft eine Edelmetallverwahrung außerhalb des staatlich kontrollierten Bankensystems den Inhabern segregierter Edelmetallkonten zusätzliche Zeit und zusätzlichen Schutz. Auch alle Fragen der Kundenprivatsphäre genießen in diesem Zusammenhang einen gleich hohen Stellenwert bei der Rechtsgebietswahl.
In überlegenen Edelmetall-Rechtsgebieten wie beispielsweise dem der Schweiz gilt die Lagerung physischen Goldes in Tresoreinrichtungen, die sich in Schweizer Eigentum befinden und von Vermögensverwaltern repräsentiert werden, die aus der Schweiz stammen, nicht als "Finanzkonto", das steuerrechtlicher Bilanzierung nach IRS-Vorschriften oder den Common Reporting Standards der OECD unterliegt.
Kurz: Die Kundenprivatsphäre ist in einer solchen Jurisdiktion vollständig und juristisch gewahrt.
Solche Privatsphäre darf jedoch nicht mit einer Freikarte (oder Beistand) für ruchlose Kundschaft verwechselt werden! Die glaubwürdigsten Offshore-Dienstleister im Bereich Verwahrungsmanagement (Offshore Vault Management Services) halten sich strikt an alle notwendigen Compliance-Vorgaben wie KYC (Know Your Client), AML (Anti Money Laundering) sowie vollständige Mittelherkunftserklärung (source-of-funds declaration). Auf diesem Weg können Kunden sich sicher sein, dass ihre Edelmetalle in völlig vorschriftskonformen Tresoren (eines "sauberen Unternehmens") verwahrt werden.
Und schließlich: In Zeiten ebenso unerwünschter wie möglicher sozialer Verwerfungen und Chaos braucht man ein Rechtsgebiet, das zuverlässig über einen großen internationalen Flughafen und, idealerweise, genauso zuverlässig direkt über ein privates Flugfeld erreicht werden.
2. Reputation des Sicherheitslagers & Dienstleisters
Private Verwahrungsdienstleistungen weisen Unterschiede auf; der informierte Anleger muss folgende Faktoren achtsam abwägen:
Sicherheit
Nachdem das Rechtsgebiet bestimmt ist, folgt eine ebenso wichtige Entscheidung: die Wahl des privaten Verwahrungs-Service mit der seriösesten Vorgeschichte im Bereich Goldverwahrung sowie den vertrauenswürdigsten Hochsicherheitslagern, welche militärischen Standards entsprechen und die ganze Maßnahmenbandbreite abdecken - von vollgesicherten (d.h. auch backup-gesicherten) Kundendaten über den direkten 24/7-Zugang zu den Metallen bis hin zu IT-Protokollen gegen Malware aber auch Schutz vor Naturkatastrophen und sogar EMP-Bedrohungen.
Investoren sollten darüber hinaus darauf achten, dass die privaten Lagereinrichtungen und Dienstleister tatsächlich Metalle lagern und nicht bloß "Kontrakte auf Abruf" für eben diese Metalle.
Fokus und Eigentümerstruktur
Die bestrenommierten Kundenmanager für segregierte, private Hochsicherheitsverwahrung von Gold sind, anders als Banken, ausschließlich in diesem Dienstleistungssektor tätig, und nur in diesem. Tatsächlich hatte der Fokus klassischer Banken einst allein auf privater Verwahrung von Gold sowie anderen spezifizierten Kundenanlagen gelegen. Doch das war in der Zeit, bevor das Bankenwesen durch fremdkapitalfinanzierte Geschäfte, Hebel, Derivateabteilungen, ein Mindestreservesystem sowie weitere hochriskante, renditestarke und folgenschwere Banking-Praktiken deformiert wurde.
Bei der Anbieterwahl für segregierte, private Edelmetalldienstleistungen sollten Investoren auch sicherstellen, dass der Vermögensberatungs-Service von einem Unternehmen erbracht wird, das unabhängig ist und eine 100 %ig eigenständige Eigentümerstruktur aufweist - also etwa kein Tochterunternehmen einer größeren und potentiell kompromittierten Organisation. Auch hier gilt wieder: Ziel segregierten Edelmetalleigentums ist schlicht und ergreifend die Vermeidung eben jener Gegenpartei- und Betriebsrisiken, die sich bei Edelmetallkonten von Geschäftsbanken einstellen.
Liquiditätsoptionen
Bei größeren Konten möchte man möglichst mit einem Privatanbieter für Edelmetallverwahrung zusammenarbeiten, der Sofortliquiditätsoptionen für wechselseitige Transfers in allen großen Währungen anbietet - falls man, im Bedarfsfall, seine Edelmetallanlagen komplett oder teilweise flüssig machen will.
Solvenz des Unternehmens
Bei der Wahl der besten Dienstleister für private Edelmetallverwahrung ist es ebenfalls erforderlich, erneut alle Insolvenzrisiken zu bedenken, die auch schon bei der Entscheidung zur Meidung traditioneller Banken eine Rolle gespielt hatten. Das heißt: Was passiert, wenn der besagte Privatdienstleister insolvent wird?
In diesem Zusammenhang ist Folgendes entscheidend: Man muss erstens erkennen bzw. feststellen können, dass sich auch die Bilanzen des Dienstleisters in einem, hoffentlich, robusten Zustand befinden. Bittet, und Ihr werdet (solltet) empfangen…