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Deutschland: Ein noch immer besetztes Land

05.01.2012  |  Vertrauliche Mitteilungen
In keinem anderen fremden Land haben die USA so viele Soldaten stationiert wie in Deutschland. Daran hat sich seit dem vor mehr als zwanzig Jahren zu Ende gegangenen Kalten Krieg nichts geändert. Von den rund 720 außerhalb der USA liegenden größeren Stützpunkten der US-Armee und anderer regierungsnaher Stellen befinden sich 235 in Deutschland, 123 in Japan und 87 in Südkorea. Von den etwa 136.000 dauerhaft in Übersee stationierten US-Soldaten halten sich mit mehr als 50.000 die meisten ebenfalls in Deutschland auf. Neben den Soldaten sind hierzulande noch etwa 8.500 "US-Zivilpersonen" und mehr als 30.000 "Andere" tätig. Unter den letztgenannten dürften Mitarbeiter der zahlreichen US-Geheim- und -Nachrichtendienste sowie "Söldner" privater Sicherheitsunternehmen das mit Abstand größte Kontingent stellen.

In Stuttgart-Vaihingen befindet sich das Europäische Kommando (EUCOM) der US-Streitkräfte, das von Westeuropa bis zum Ural und in einem Teil des Nahen und Mittleren Ostens für alle militärischen Aktivitäten der US-Streitkräfte verantwortlich ist. Ein weiteres Einsatzführungskommando ist in Stuttgart-Möhringen stationiert. Von dort aus werden Einsätze der US-Streitkräfte auf dem afrikanischen Kontinent gelenkt und überwacht. Im rheinland-pfälzischen Ramstein liegt schließlich eine der weltweit wichtigsten Basen der US-Luftwaffe, sie ist das größte Luftdrehkreuz der US-Streitkräfte außerhalb der USA und war z.B. für die US-Einsätze im Irak und in Afghanistan von entscheidender Bedeutung.

Die rechtlichen Grundlagen für diese ausgeprägte US-Präsenz auf deutschem Boden sind unter anderem das NATO-Truppenstatut von 1951, der "Aufenthaltsvertrag" von 1954 sowie ein 1959 geschlossenes Zusatzabkommen zum Truppenstatut. Die Abkommen, die rein theoretisch von der deutschen Regierung gekün digt werden könnten, schränken die Souveränität der Bundesregierung immer dann erheblich ein, wenn es um die Aktivitäten und Vorrechte der US-Streitkräfte geht. Sie genießen eine ungehinderte Bewegungsfreiheit, dürfen Straßen, (öffentliche) Gebäude und Truppenübungsplätze unentgeltlich nutzen und sind u.a. von sämtlichen Kosten freigestellt, die bei der Behebung von Manöverschäden entstehen.

Die US-Flugbewegungen über Deutschland unterliegen keiner Kontrolle durch Bundesbehörden und dürfen auch nicht aufgezeichnet werden. Weil die US-Maschinen in den alten Bundesländern jederzeit und überall landen dürfen, werden zivile deutsche Flughäfen nach wie vor als Drehscheiben für US-Militärtransporte in die weltweiten Krisengebiete genutzt. Und letztendlich hat die Bundesrepublik Deutschland auf die Zuständigkeit ihrer Rechtsprechung bei sämtlichen Verfehlungen und strafbaren Handlungen verzichtet, die von US-Truppen und deren zivilem Gefolge in Deutschland begangen werden!

Deutschland stellt sich damit auch weiterhin als ein besetztes Land dar, das alle Kosten der Stationierung der ausländischen Truppen trägt und in diesem Zusammenhang nichts zu sagen hat!


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 3958



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