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Gesundheitsfonds: "Plünderung" der Liquiditätsreserve

14.02.2017  |  Vertrauliche Mitteilungen
Im Ende 2016 noch beschlossenen "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen” versteckte der Berliner Gesetzgeber auch eine "Umverteilung” in Milliardenhöhe.

Man beschloß nämlich auch eine Änderung von § 271 Abs. 2 Satz 4 SGB V, laut der "den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach Abs. 1 ... im Jahr 2017 1,5 Mrd. € aus der Liquiditätsreserve zugeführt” werden sollen.

Die Begründung lautete wie folgt: "Mit diesen Mitteln werden Mehrbelastungen der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung, die Red.) aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten nach Erhalt eines Aufenthaltsrechts und bei Versicherungspflicht in der GKV finanziert.”

Sowohl der Gesundheitsfonds als auch die Liquiditätsreserve werden von den Beiträgen zur GKV gespeist, die zum größten Teil von den Versicherten und den Arbeitgebern eingezahlt werden. Die Mittel der Liquiditätsreserve haben u.a. auch die Aufgabe, kurzfristige Liquiditätsengpässe bei den Versicherungen abzufedern, damit eine möglichst hohe Beitragskonstanz gewährleistet bleiben kann.

Mit anderen Worten: Wenn man dem Fonds Gelder aus anderen als den ursprünglich formulierten Gründen entnimmt, legt man damit eine Basis für weitere Beitragserhöhungen. Es ist mithin nichts anderes als der Versuch, künftige "Zuwanderungskosten" auf die Bürger abzuwälzen, ohne daß diese zunächst etwas davon merken.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4219



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