Maas´ Gesetzentwurf zu "Fake News"
19.04.2017 | Vertrauliche Mitteilungen
Nach dem von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Löschung ungewollter Kommentare in den sogenannten "sozialen Medien" wie Facebook oder Twitter sollen "offensichtlich strafbare Inhalte" binnen 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde gelöscht oder gesperrt sein. Ansonsten drohen den Betreibern dieser Netzwerke Geldstrafen von bis zu 50 Mio. € (!).
Beim Internetverband "eco" hält man diese überaus kurze Löschfrist für bedenklich, weil "die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind". Statt die Löschanliegen gründlich zu prüfen, dürften die betroffenen Unternehmen beanstandete Inhalte im Regelfall alleine schon deshalb schnell löschen, um den angedrohten Bußen zu entgehen. Statt eines weitgehend freien Meinungsaustausches würde sich im Internet dann recht schnell eine „wahllose Löschkultur“ entwickeln.
Genau dies könnte gewünscht sein, vermutet u.a. der Internet-Autor Wolfgang Prabel: "Wahlloses löschen ist genau das, was Maas will. Er ist der Antidemokrat in Reinkultur.“ Von Deutschland aus das Internet kontrollieren zu wollen, so der Autor weiter, sei ohnehin eine „lächerliche Allmachtsphantasie".
Auch die Organisation "Reporter ohne Grenzen" äußerte deutliche Kritik an Maas’ Plänen: "Mit diesem Gesetzentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord:
Daß die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zu dem Schluß kommen, daß eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar sei." Maas versuche dagegen mit seinem Gesetzentwurf, Facebook und Co. zu von hohen Bußgeldern konditionierten "Hütern" über die Meinungsfreiheit zu machen. Und dies sei "beschämend“.
Zur Begründung seines Gesetzentwurfs verwies der SPD-Politiker immer wieder auf den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf, der angeblich von "Fake News" (Falschmeldungen) stark beeinflußt worden sei. Maas erliegt hierbei (wissentlich?) zwei bedeutsamen Fehlschlüssen:
Erstens setzt er die sogenannten "Fake News" unzulässigerweise mit "Hasskommentaren" gleich und er übergeht auch, daß laut seriösen Studien der Einfluß gezielter Falschmeldungen auf das US-Wahlergebnis zunächst offenbar deutlich überschätzt wurde.
Und zweitens hätte Maas ruhig einmal Umfragen zur Kenntnis nehmen können, aut denen die meisten US-Bürger "Fake News" gar nicht als Problem wahrnehmen, weil sie sich durchaus zutrauen, zwischen richtigen und falschen Meldungen hinreichend unterscheiden zu können!
Maas’ Gesetzentwurf beruht damit weitgehend auf einer hysterisch geführten, politisch-medialen Debatte, bei der insbesondere Vertreter der politischen Linken hoffen, ihnen unliebsame Meinungsäußerungen "verbieten" zu können.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4229
Beim Internetverband "eco" hält man diese überaus kurze Löschfrist für bedenklich, weil "die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind". Statt die Löschanliegen gründlich zu prüfen, dürften die betroffenen Unternehmen beanstandete Inhalte im Regelfall alleine schon deshalb schnell löschen, um den angedrohten Bußen zu entgehen. Statt eines weitgehend freien Meinungsaustausches würde sich im Internet dann recht schnell eine „wahllose Löschkultur“ entwickeln.
Genau dies könnte gewünscht sein, vermutet u.a. der Internet-Autor Wolfgang Prabel: "Wahlloses löschen ist genau das, was Maas will. Er ist der Antidemokrat in Reinkultur.“ Von Deutschland aus das Internet kontrollieren zu wollen, so der Autor weiter, sei ohnehin eine „lächerliche Allmachtsphantasie".
Auch die Organisation "Reporter ohne Grenzen" äußerte deutliche Kritik an Maas’ Plänen: "Mit diesem Gesetzentwurf wirft der Bundesjustizminister einen zentralen Wert unseres Rechtsstaats über Bord:
Daß die Presse- und Meinungsfreiheit nur beschnitten werden darf, wenn unabhängige Gerichte zu dem Schluß kommen, daß eine Äußerung nicht mit den allgemeinen Gesetzen vereinbar sei." Maas versuche dagegen mit seinem Gesetzentwurf, Facebook und Co. zu von hohen Bußgeldern konditionierten "Hütern" über die Meinungsfreiheit zu machen. Und dies sei "beschämend“.
Zur Begründung seines Gesetzentwurfs verwies der SPD-Politiker immer wieder auf den US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf, der angeblich von "Fake News" (Falschmeldungen) stark beeinflußt worden sei. Maas erliegt hierbei (wissentlich?) zwei bedeutsamen Fehlschlüssen:
Erstens setzt er die sogenannten "Fake News" unzulässigerweise mit "Hasskommentaren" gleich und er übergeht auch, daß laut seriösen Studien der Einfluß gezielter Falschmeldungen auf das US-Wahlergebnis zunächst offenbar deutlich überschätzt wurde.
Und zweitens hätte Maas ruhig einmal Umfragen zur Kenntnis nehmen können, aut denen die meisten US-Bürger "Fake News" gar nicht als Problem wahrnehmen, weil sie sich durchaus zutrauen, zwischen richtigen und falschen Meldungen hinreichend unterscheiden zu können!
Maas’ Gesetzentwurf beruht damit weitgehend auf einer hysterisch geführten, politisch-medialen Debatte, bei der insbesondere Vertreter der politischen Linken hoffen, ihnen unliebsame Meinungsäußerungen "verbieten" zu können.
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Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4229