Berlin genehmigt sich Ausspähung von Computern
03.08.2017 | Vertrauliche Mitteilungen
Mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz haben sich Berlins Machthaber das generelle Ausspähen privater Computer selbst genehmigt. Darüber hinaus setzen sie mit dem Gesetz die Internetzensur durch. Dies bedeutet, daß der totale Überwachungsstaat im Sinne der "Deutschen Demokratischen Republik (DDR)", wie es die Bundeskanzlerin Angela Merkel von Kindesbeinen an gewohnt war, Realität geworden ist.
Unliebsame Publikationen im Internet, besonders politisch unliebsame Inhalte, müssen auf Befehl von Berlins Machthabern zukünftig gelöscht werden. Anderenfalls drohen Strafen von bis zu 50 Mio. Euro. Nach wie vor veröffentlichte Perversionen (wie Kinderpornographie etc.) müssen dagegen nicht zwangsweise gelöscht werden. Diese sind vom Netzwerkdurchsuchungsgesetz nicht erfasst.
Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung zusätzlich zum Versenden von Schadsoftware, die als "Trojaner" Computer von Bürgern infizieren und ausspähen kann. Nicht einmal mehr die Privatsphäre ist also vor den Augen des Staates geschützt.
Besonders brisant ist dieses Ermächtigungsgesetz auch deshalb, weil es sich eben nicht gegen kriminelles Verhalten wie Kinderpornographie etc. richtet, sondern besonders gegen politisch Andersdenkende und den generellen Steuerbürger.
Nur allzu häufig wurden bislang derartige Ermächtigungsgesetze für den Staat dann auch durch die Steuerverwaltungen mißbraucht. Ebenso beschämend ist die ausbleibende Reaktion der Bürger. Keine Lichterkette, keine Protestmärsche und auch keine Kritik von angeblich Demokratie und Freiheit verteidigenden öffentlichen Institutionen und Kirchen.
Was 1989 als Unrechtsstaat entlarvt und erfolgreich beseitigt werden konnte, ist nun im gesamten Bundesgebiet wieder auferstanden aus den Ruinen der zusammengebrochenen Terrorherrschaft Ulbrichts und Honeckers.
Tatsächlich ist also die Berliner Republik eine völlig andere als die Bonner Republik. Bonner freiheitliche und demokratische Ideen sind nicht nach Berlin gewandert, sondern Ost-Berliner Diktaturideen haben sich offensichtlich in ganz Berlin durchgesetzt.
Vom Bundesverfassungsgericht, das bislang Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten durch die Politik regelmäßig gebilligt hat, dürfte auch diesmal kein Schutz der Bürger und des Grundgesetztes mehr zu erwarten sein.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4244
Unliebsame Publikationen im Internet, besonders politisch unliebsame Inhalte, müssen auf Befehl von Berlins Machthabern zukünftig gelöscht werden. Anderenfalls drohen Strafen von bis zu 50 Mio. Euro. Nach wie vor veröffentlichte Perversionen (wie Kinderpornographie etc.) müssen dagegen nicht zwangsweise gelöscht werden. Diese sind vom Netzwerkdurchsuchungsgesetz nicht erfasst.
Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung zusätzlich zum Versenden von Schadsoftware, die als "Trojaner" Computer von Bürgern infizieren und ausspähen kann. Nicht einmal mehr die Privatsphäre ist also vor den Augen des Staates geschützt.
Besonders brisant ist dieses Ermächtigungsgesetz auch deshalb, weil es sich eben nicht gegen kriminelles Verhalten wie Kinderpornographie etc. richtet, sondern besonders gegen politisch Andersdenkende und den generellen Steuerbürger.
Nur allzu häufig wurden bislang derartige Ermächtigungsgesetze für den Staat dann auch durch die Steuerverwaltungen mißbraucht. Ebenso beschämend ist die ausbleibende Reaktion der Bürger. Keine Lichterkette, keine Protestmärsche und auch keine Kritik von angeblich Demokratie und Freiheit verteidigenden öffentlichen Institutionen und Kirchen.
Was 1989 als Unrechtsstaat entlarvt und erfolgreich beseitigt werden konnte, ist nun im gesamten Bundesgebiet wieder auferstanden aus den Ruinen der zusammengebrochenen Terrorherrschaft Ulbrichts und Honeckers.
Tatsächlich ist also die Berliner Republik eine völlig andere als die Bonner Republik. Bonner freiheitliche und demokratische Ideen sind nicht nach Berlin gewandert, sondern Ost-Berliner Diktaturideen haben sich offensichtlich in ganz Berlin durchgesetzt.
Vom Bundesverfassungsgericht, das bislang Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten durch die Politik regelmäßig gebilligt hat, dürfte auch diesmal kein Schutz der Bürger und des Grundgesetztes mehr zu erwarten sein.
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Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4244