In unserer zunehmend alternden Gesellschaft wird Demenz zu einem immer wichtigeren Thema, so auch im Versicherungsbereich.
Wenn es einem dementen Menschen aufgrund seiner Erkrankung an der nötigen Einsicht fehlen sollte, kann dieser - juristisch gesehen - recht schnell als "nicht mehr deliktfähig" eingestuft werden.
Und dies kann zu einer gefährlichen Deckungslücke bei der privaten Haftpflichtversicherung führen.
Angehörigen dementer Personen empfiehlt sich deshalb die Prüfung der jeweiligen Versicherungsbedingungen, die in diesem Fall ausdrücklich auch eine Deckung für demente und nicht mehr deliktfähige Personen einschließen sollte.
Eventuell betroffene Leserinnen und Leser sollten ein klärendes Gespräch mit dem jeweiligen Versicherungsexperten führen.
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