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Seit Januar 2018 ist das Bankgeheimnis abgeschafft - Wie Dritte davon profitieren!

13.02.2018  |  Vertrauliche Mitteilungen
Die seit Januar 2018 geltende EU-Zahlungsdienstleistungs-Richtlinie "PSD II" ergänzt mit ihrem Kontoeinblicksrecht für Fremde den § 93 Absatz 1 der Abgabenordnung, welcher den Finanz- und Sozialbehörden im weitesten Sinne schon vorher einen ungezügelten Einblick in die Konten der Bürger erlaubte.

Mit der EU-Richtlinie dürfen jetzt auch sogenannte Drittanbieter wie z.B. Kreditkartenfirmen, Zahlungspartner im elektronischen Zahlungsverkehr u.a. - also ein kaum einzugrenzender Personenkreis - die Konten einzelner Bürger einsehen und durchforsten. Neben den staatlichen Behörden und seriösen Zahlungsverkehrsanbietern können damit u.U. auch unseriöse Firmen sämtliche Transaktionen einzelner Bürger überwachen und ausspähen.

Die neuen Überwachungsmöglichkeiten des Zahlungsverkehrs der Bürger stellen damit einen weiteren Schritt zum totalitären Staat dar. Einerseits beschränkt der Staat den Bargeldgebrauch - der noch eine anonyme, persönliche Freiheit garantierte - und andererseits genehmigt er sich immer weitgehendere Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten in den bargeldlosen Zahlungsverkehr der Bürger, ohne daß es vorheriger richterlicher Anordnungen, krimineller Verdachtsmomente oder Ähnlichem bedarf.

Dies ist ein weiterer, eklatanter Eingriff in die Intimsphäre der Bürger, der praktisch ohne politische Diskussion und gegen gravierende Bedenken von Datenschützern eingeführt und umgesetzt wurde.

Besonders problematisch werden diese erweiterten Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten des Staates vor dem Hintergrund, daß sich dieser selbst kaum mehr an Recht und Gesetz hält (z.B. bei der Flüchtlingspolitik oder durch Nichtanwendungserlasse höchstrichterlicher Urteile etc.). Wo sind die einst die Bürger begeisternde Freiheit und Demokratie in Deutschland geblieben?


Kontoabfragen auf immer neuen "Höchstständen"

Als im Jahr 2005 die damals rot-grüne Bundesregierung mit der Einrichtung des zentralen Bankkontound Depotregisters und den entsprechenden Abfragemöglichkeiten die Aushöhlung des Bankgeheimnisses in Deutschland entscheidend vorantrieb, hieß es noch: "Die Abfragen von Bankkonten sollen eine Ausnahme bleiben".

Doch im Interesse einer besseren Bekämpfung von Terrorismus, Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft seien diese Abfragemöglichkeiten unumgänglich.

Inzwischen haben manche der vorgenannten Straftatbestände eher zu- als abgenommen und die Zahl der Anfragen hat mit mehr als 690.000 Vorgängen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand erreicht.

Allein gegenüber dem Jahr 2017 bedeutet dies eine Zunahme von rund 330.000 Abfragen, also fast eine Verdoppelung! Abfrageberechtigt sind im wesentlichen Finanzämter, Jobcenter (wegen der Hartz IV-Zahlungen) und die Gerichtsvollzieher.

Vor allem letztere sollen diese Möglichkeit für sich entdeckt haben, seitdem sie auch bei Forderungen von weniger als 500 € auf das Zentralregister zurückgreifen dürfen.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4272



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