Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Wer Libyen ins Chaos stürzte, fürchtet nun Gaddafis Sohn...

01.05.2018  |  Vertrauliche Mitteilungen
Schon vor geraumer Zeit hat der Sohn des früheren libyschen Staatsoberhauptes Muammar al-Gaddafi, Saif al-Gaddafi, geschworen, den Tod seines Vaters zu rächen. Sein Mindestziel sei es, seinem Vater posthum Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, seine darüber hinausgehende Vision sei die einer Wiederherstellung Libyens als einheitlicher Staat unter einheitlicher Führung.

Im Vorfeld der Mitte des Jahres anstehenden Präsidentenwahl führen diese früheren Worte von Gaddafis Sohn nun bei einem Großteil der aktuellen libyschen Führung zu gewisser "Sorge".

Saif al-Gaddafi trauen manche Beobachter durchaus zu, die Wahl zu gewinnen und dann zu versuchen, das derzeit von zwei Regierungen unterschiedlicher Interessenlage mehr schlecht als recht regierte Land mit russischer Hilfe wieder zu vereinen und zu früherer "Größe" zu führen.

Aktuell strotzt das Wahlprogramm des jungen Gaddafi zwar nur von hehren Parolen wie der "Rettung" Libyens, der Bewahrung seines „arabischen, afrikanischen und islamischen Wesens“ und der Auslöschung des Terrorismus "auf dem Gebiet des Landes".

Doch er erfährt zugleich eine stark wachsende Unterstützung durch noch im Exil lebende Stammesälteste, die zusammen mit überlebenden Mitgliedern aus Gaddafis früherer Regierung im Exil einen libyschen Stämme- und Städterat organisiert haben, der im Ausland auf rund 20.000 Anhänger und noch einmal so viele innerhalb Libyens bauen kann.

Sie beschwören mehrheitlich die von Gaddafi geschaffene Gesellschafts- und Herrschaftsform namens "Dschamahirija". Von 1977 bis 2011 war Libyen weder eine Republik noch eine Monarchie, sondern ein starker Verbund von Kommunen und Regionen mit jeweils weit reichenden Autonomierechten.

Staatliche Institutionen im üblichen Sinne gab es dabei nicht, selbst Militär und Polizei bestanden nur auf "Volksmilizbasis". Und der private Handel wurde durch ein Netz gemeinschaftlich organisierter Läden getragen.

Finanziert wurde das ganze durch die üppigen Ölerlöse des Landes, die nach "islamischen Gerechtigkeitsgrundsätzen" verteilt wurden und den Bürgern ein vergleichsweise auskömmliches Leben ermöglichten. Selbst der enorme Ölpreisverfall von 1986 (der anderswo in erheblichem Maße zur sogenannten "Ersten Intifada" beitrug) änderte an der vergleichsweise komfortablen Lebenssituation der meisten Libyer nichts - bis zu Gaddafis Sturz im Jahr 2011.

Die damit einher gegangene Zerstörung jeder politischen Ordnung kennzeichnet das Land bis heute. Es ist ein in Stücke zerrissenes Land, ein regelrechtes politisches Schlachtfeld, auf dem die verschiedensten Mächte und Interessengruppen zwei konkurrierende Regierungen regelrecht vor sich hertreiben.

Im Gegensatz dazu vermag es Saif al-Gaddafi, bei nicht wenigen Libyern die verbliebenen guten Erinnerungen (es gab natürlich auch weniger gute) an die Dschamahirija-Zeit zu wecken und sie damit für sich und sein Gefolge einzunehmen. Der Ausgang der libyschen Präsidentenwahl - und die Zeit danach - kann noch viele "Überraschungen" in sich bergen!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4283



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Videos
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"