EU will Sammelklagen ermöglichen
18.05.2018 | Vertrauliche Mitteilungen
Bislang sehen die europäischen Rechtssysteme Schadenersatzmöglichkeiten - und entsprechende Klagegründe - nur für die tatsächlich Geschädigten selbst vor.
Diese müssen dann im Einzelfall ihren Schaden und die Verursachung durch den vermeintlichen Schädiger begründen. Daraus ergibt sich für das Geschäftsleben eine über Jahrhunderte erprobte Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Ebenso begründet dieses geltende Recht die gesamte paternalistisch aufgebaute Verbraucherschutz-Administration. In den USA sind dagegen Sammelklagen gegen Firmen möglich und üblich. Sie sind längst zu einem "Erpressungsmittel" mutiert und damit zu einem Sicherheits- bzw. Überlebensrisiko für jedes in den USA tätige Unternehmen geworden.
Am jeweiligen Prozeßerfolg beteiligte "Anwaltsfabriken" haben es zu ihrem Geschäftsmodell entwickelt, Firmen über Sammelklagen zu "erpressen" bzw. über Erfolgshonorare von eventuell erstrittenen Entschädigungen zu profitieren.
Es steht also nicht etwa die Entschädigung für einen tatsächlich entstandenen Schaden im Mittelpunkt, sondern die Verdienstmöglichkeit der "Anwaltsfabriken", auch unter Mißbrauch des Rechtssystems und Vorwand vermeintlicher Schädigungen durch Produkte oder Firmen eine Art „Schutzgelderpressung“ durchzusetzen.
Neben den "Anwaltsfabriken" scheint aber auch die jeweilige US-Regierung das Instrument möglicher Sammelklagen dazu zu mißbrauchen, Wirtschaftspolitik zu betreiben. Firmen, die entweder nicht ausreichend mit dem Staat kooperieren oder die aus irgendwelchen politischen Gründen "stören", können über das Sammelklage-Instrument entweder zum Wohlverhalten gezwungen oder über spätere Prozeßkosten ruiniert werden.
Das Instrument der Sammelklagen hat sich in den USA bereits vielfach als Mittel einer regelrechten "Willkürrechtsprechung" und damit als Existenzrisiko für Firmen erwiesen.
Gleichwohl bleibt unklar, warum nun die EU die gesamte europäische und seit Jahrhunderten bestens erprobte Rechtssystematik über Bord werfen möchte. Einigermaßen erklärlich ist lediglich die Tatsache, daß nach den Plänen der EU nationale Behörden oder andere, mehr oder weniger willkürlich als "qualifizierte Stellen" eingestufte Verbände, Gruppierungen oder ähnliche Einrichtungen damit ein grundsätzliches Sammelklagerecht (und das damit verbundene "Erpressungs"- und Einkommenspotential!) zugesprochen bekommen sollen.
Selbstverständlich werden auch die EU bzw. deren Institutionen die daraus resultierenden Klagerechte und damit die "Schutzgelderpressungsmöglichkeiten" für sich in Anspruch nehmen. Zwar heißt es noch, daß derartige Klagen nicht aus Profitinteresse erhoben werden sollen.
Doch sie werden im Endergebnis gar nicht zu verhindern sein, weil die inzwischen auch in Europa etablierten, US-amerikanischen "Anwaltsfabriken" an den meisten Sammelklageverfahren beteiligt und damit honorarberechtigt sein werden.
Der Vorstoß dürfte mithin als weiterer Schritt zur Abschaffung nationaler Rechtssysteme, Nationalstaaten und einer "Willkürherrschaft" durch Brüssel zu begreifen sein.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4285
Diese müssen dann im Einzelfall ihren Schaden und die Verursachung durch den vermeintlichen Schädiger begründen. Daraus ergibt sich für das Geschäftsleben eine über Jahrhunderte erprobte Rechtssicherheit für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Ebenso begründet dieses geltende Recht die gesamte paternalistisch aufgebaute Verbraucherschutz-Administration. In den USA sind dagegen Sammelklagen gegen Firmen möglich und üblich. Sie sind längst zu einem "Erpressungsmittel" mutiert und damit zu einem Sicherheits- bzw. Überlebensrisiko für jedes in den USA tätige Unternehmen geworden.
Am jeweiligen Prozeßerfolg beteiligte "Anwaltsfabriken" haben es zu ihrem Geschäftsmodell entwickelt, Firmen über Sammelklagen zu "erpressen" bzw. über Erfolgshonorare von eventuell erstrittenen Entschädigungen zu profitieren.
Es steht also nicht etwa die Entschädigung für einen tatsächlich entstandenen Schaden im Mittelpunkt, sondern die Verdienstmöglichkeit der "Anwaltsfabriken", auch unter Mißbrauch des Rechtssystems und Vorwand vermeintlicher Schädigungen durch Produkte oder Firmen eine Art „Schutzgelderpressung“ durchzusetzen.
Neben den "Anwaltsfabriken" scheint aber auch die jeweilige US-Regierung das Instrument möglicher Sammelklagen dazu zu mißbrauchen, Wirtschaftspolitik zu betreiben. Firmen, die entweder nicht ausreichend mit dem Staat kooperieren oder die aus irgendwelchen politischen Gründen "stören", können über das Sammelklage-Instrument entweder zum Wohlverhalten gezwungen oder über spätere Prozeßkosten ruiniert werden.
Das Instrument der Sammelklagen hat sich in den USA bereits vielfach als Mittel einer regelrechten "Willkürrechtsprechung" und damit als Existenzrisiko für Firmen erwiesen.
Gleichwohl bleibt unklar, warum nun die EU die gesamte europäische und seit Jahrhunderten bestens erprobte Rechtssystematik über Bord werfen möchte. Einigermaßen erklärlich ist lediglich die Tatsache, daß nach den Plänen der EU nationale Behörden oder andere, mehr oder weniger willkürlich als "qualifizierte Stellen" eingestufte Verbände, Gruppierungen oder ähnliche Einrichtungen damit ein grundsätzliches Sammelklagerecht (und das damit verbundene "Erpressungs"- und Einkommenspotential!) zugesprochen bekommen sollen.
Selbstverständlich werden auch die EU bzw. deren Institutionen die daraus resultierenden Klagerechte und damit die "Schutzgelderpressungsmöglichkeiten" für sich in Anspruch nehmen. Zwar heißt es noch, daß derartige Klagen nicht aus Profitinteresse erhoben werden sollen.
Doch sie werden im Endergebnis gar nicht zu verhindern sein, weil die inzwischen auch in Europa etablierten, US-amerikanischen "Anwaltsfabriken" an den meisten Sammelklageverfahren beteiligt und damit honorarberechtigt sein werden.
Der Vorstoß dürfte mithin als weiterer Schritt zur Abschaffung nationaler Rechtssysteme, Nationalstaaten und einer "Willkürherrschaft" durch Brüssel zu begreifen sein.
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Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4285