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EZB will Kontrollhoheit über private Anlagegesellschaften

15.01.2019  |  Vertrauliche Mitteilungen
Bislang durfte in Europa jeder mit seinem Geld und Vermögen machen, was er wollte. Bedingung war und ist lediglich, daß diejenigen, die fremde Gelder treuhänderisch verwalten und/oder anlegen, einer inzwischen recht strengen Aufsicht durch nationale Aufsichtsbehörden (in Deutschland die BAFin) unterliegen.

Bisher müssen sich lediglich Finanzinstitute, die nicht nur fremde Gelder treuhänderisch verwalten, sondern die als Banken zugleich eine wesentliche Säule der Kreditversorgung darstellen, einer zusätzlichen Kontrolle durch die Notenbanken unterwerfen. Im Gegenzug bekamen sie umfangreiche Hilfsgarantien versprochen, so wie es z.B. im Bundesbankgesetz festgeschrieben steht.

Besonders Versicherungsgesellschaften und anderen großen und der Finanzdienstleistungskontrolle unterstehenden Instituten schrieben die Aufseher darüber hinaus zunehmend Anlagerichtlinien vor.

So wurden die Versicherungsgesellschaften beispielsweise zu einer De-facto-Staatsfinanzierung gezwungen, indem ihnen eine Quote für Anleihen mit bester Bonität - was nur von einigen Staaten erfüllt wird - vorgeschrieben wurde. Mittlerweile konzentrieren sich aber zunehmend große Vermögen in privaten Unternehmen, die durch Unternehmensverkäufe etc. viel Anlagegeld verwalten, aber gleichwohl außerhalb der vorgenannten Kontroll- und Einflußsphäre stehen.

Es ist nun der Wunsch der EZB-Banker, auch eine Kontrollhoheit über diese privaten Anlagegelder zu erlangen, indem auch rein private Anlagegesellschaften zu einer zunehmenden Kontrolle durch die Notenbanken gezwungen werden sollen.

Offenbar hat die EZB verstärkt Schwierigkeiten bei ihrem (eigentlich illegalen) Aufkauf von Staatsanleihen und sucht jetzt nach Möglichkeiten, zunehmend Teile der Privatwirtschaft zur Unterstützung dieses Betrugsspiels zu zwingen.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4320



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