Suche
 
Folgen Sie uns auf:

"Traumvergütungen" bei der ARD - aus Zwangsgebühren finanziert

14.02.2019  |  Vertrauliche Mitteilungen
Vor ZDF und Deutschlandradio ist die ARD die mit Abstand größte öffentlich-rechtliche (und damit Zwangsgebühren-finanzierte) Senderkette Deutschlands.

Sie weist eine Gesamteinschaltquote von etwa 45% auf und kann jährlich über rund 7,8 Mrd. € an Gebühreneinnahmen verfügen, was 96% des Gesamtetats entspricht.

Zusammen mit den Mitarbeitern der ARD-Beteiligungsgesellschaften und freien Mitarbeitern gibt die ARD 42.000 Menschen Lohn und Brot, wofür (einschließlich der Aufwendungen und Vorsorge für die Altersabsicherung) mehr als die Hälfte des ARD-Gesamtetats aufgewendet wird.

Die private Konkurrenzsendergruppe "ProSiebenSat1" beschäftigt bei einem Umsatz von 3,8 Mrd. € lediglich 6.600 Personen, woraus eine Personalkostenquote von 16% resultiert.

Anders als man vielleicht denkt, ergibt sich die hohe Personalkostenquote bei der ARD nicht aus den Spitzengehältern für manche Intendanten - die teilweise deutlich mehr als z.B. die Bundeskanzlerin verdienen -, sondern sie resultiert aus vergleichsweise hohen Durchschnittsgehältern, verbunden mit üppigen Pensionszusagen.

Dem jährlichen Bericht der "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) läßt sich bei genauem Hinsehen nämlich entnehmen, daß ein ARD-Angestellter im Jahr 2018 eine jährliche Durchschnittsvergütung von 113.000 € (oder gut 9.400 € monatlich) erhielt.

Dieser Monatsbetrag setzte sich aus einem Gehalt in Höhe von 7.700 € und 1.700 € Zuführung zu den Pensionsrückstellungen zusammen, aus denen heraus später die (zusätzlich zur gesetzlichen Rente) gezahlten Pensionen finanziert werden.

Das ist mehr als doppelt so viel wie der für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung angenommene Durchschnittsverdienst aller Angestellten. Und es ist auch mehr, als viele Fach- und Führungskräfte in der freien Wirtschaft (selbst bei Großunternehmen!) verdienen.

Nach den Geschäftsberichten für das Jahr 2017 lagen die Durchschnittsgehälter ohne Aufwendungen für die Altersversorgung bei Siemens oder Volkswagen bei rund 6.800 € und bei der Lufthansa gar bei "nur" 5.250 €.

Zusätzlich genießen die ARD-Beschäftigten auch nicht direkt in Geld meßbare Vorteile. Ihre Arbeitsplätze gelten als relativ sicher und die Pensionszusagen sind durch im Regelfall werthaltige Kapitalanlagen unterlegt.

Doch weil wegen des für voraussichtlich noch längere Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus diese Rückstellungen nun mit jährlich höheren Beträgen als bisher erwartet bedient werden müssen, deutet man seitens der ARD bereits einen weiter steigenden Finanzbedarf an, der in ebenfalls steigende Zwangsgebühren münden wird.

Offiziell heißt es natürlich, daß man das zusätzliche Geld zur "Qualitätssicherung" benötige - tatsächlich dürfte es in erster Linie um die "Qualität" der Traumvergütungen und vergleichsweise üppigen Pensionsleistungen gehen!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4324



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Videos
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"