Kompromisse zwischen Paris und Berlin - Keine aus London
11.02.2019 | Christian Buntrock
Der Euro eröffnet heute gegenüber dem USD bei 1,1324 (08:00 Uhr), nachdem der Tiefstkurs der letzten 24 Handelsstunden bei 1,1315 im US-Geschäft markiert wurde. Der USD stellt sich gegenüber dem JPY auf 109,99. In der Folge notiert EUR-JPY bei 124,55. EUR-CHF oszilliert bei 1,13288.
Deutschland und Frankreich haben sich auf einen Kompromiss zum Bau der Nord Stream 2 Pipeline geeinigt. So soll zukünftig das Land für die Regulierung einer Leitung zuständig sein, in dessen Territorium die Leitung erstmals an das europäische Netz angeschlossen wird. Im Fall von Nord Stream 2 also in Deutschland. Damit muss sich das Land aber mit anderen Staaten abstimmen. Mit dem Kompromiss behält Deutschland zwar zunächst die Kontrolle über das Projekt, es wird aber Tor zur europäischen Einmischung geöffnet.
Das immer wieder von der Europäischen Kommission vorgebrachte Argument, die Pipeline erhöhe die Abhängigkeit der EU von Russland, können wir nicht nachzollziehen. So steht es jedem Land frei, sich andere Versorger zu suchen und auf eigene Kosten Flüssiggasterminals für teureres US-Gas zu bauen. Vor allem ist das russische Gas ein zusätzliches Angebot im Markt. Sollte Russland kein Gas mehr verkaufen, fällt das zusätzliche Angebot wieder weg und es bestünde der Status quo.
Die Positionen Polens und der Ukraine sind gut nachvollziehbar. In ihrem Interesse kann Nord Stream 2 nicht sein. Bei einer direkten Verbindung verliert der Zwischenhändler. Die Opposition des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen, gegen das Projekt ist aus unserer Sicht höchst befremdlich. Wessen Interessen sollten deutsche Politiker vertreten? Wer hat ihnen das Mandat gegeben?
Kompromisslos geht es derweil in London weiter. Die britische Premierministerin Theresa May hat einen Vorschlag der Opposition nach einer dauerhaften Zollunion zurückgewiesen.
Zuvor stellte Oppositionsführer Corbyn fünf Bedingungen, nach deren Erfüllung er May in der Brexit-Abstimmung unterstützen wollte. May wird ihre harte Haltung beibehalten: je näher das Austrittsdatum, desto besser ihre Position.
Auch in Venezuela geht der Machtkampf zwischen Maduro und Guaidó unvermindert weiter. Im Rahmen ihrer Regimechangepolitik haben sich die USA klar hinter Guaidó gestellt und unterstützen diesen aktiv. Auch die Bundesregierung hat mittlerweile Guaidó als Präsidenten Venezuelas anerkannt. Ein von der Linken in Auftrag gegebenes Gutachten des Bundestages kam jetzt zu dem Schluss, dass es „starke Gründe für die Annahme“ gibt, dass die Anerkennung Guaidós eine Einmischung in innere Angelegenheiten sei.
Der neue Präsident müsse sich für eine völkerrechtlich zulässige Anerkennung bereits durchgesetzt haben. Hat Guaidó bereits gesiegt? Ein Blick in die Zeitungen liefert die offensichtliche Antwort. Die Bundesregierung scheint an dieser Stelle auf eine selbsterfüllende Prophezeiung gesetzt zu haben. Eines der Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes ist das Rechtsstaatsprinzip. Wird es nur dann angewendet, wenn es politisch opportun ist, wird das Recht beliebig und das Handeln der Politik willkürlich.
Wenn wir das Völkerrecht nur dann anwenden, wenn es in unserem Sinne ist, werden wir unglaubwürdig, vor uns selbst und gegenüber Dritten. Maduro hat Venezuela heruntergewirtschaftet, ein Wechsel wäre zu begrüßen. Diesen herbeizuführen ist Sache der Venezulaner.
Die Ratingagentur Moody's hat Russland auf das Investmentgrade-Rating Baa3 hochgestuft. Damit wird das Land von allen Ratingagenturen im Investmentgradebereich gesehen. Folgend ein Überblick über die Daten:
Zusammenfassend ergibt sich ein Szenario, das den Euro gegenüber dem USD favorisiert. Ein Unterschreiten der Unterstützungszone bei 1.1250 – 80 neutralisiert diese Bewertung.
Viel Erfolg!
© Christian Buntrock
Solvecon Invest GmbH
Hinweis: Der Forex-Report ist eine unverbindliche Marketingmitteilung der SOLVECON INVEST GMBH, die sich ausschließlich an in Deutschland ansässige Empfänger richtet. Er stellt weder eine konkrete Anlageempfehlung dar noch kommt durch seine Ausgabe oder Entgegennahme ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag gleich welcher Art zwischen der SOLVECON INVEST GMBH und dem jeweiligen Empfänger zustande.
Die im Forex-Report wiedergegebenen Informationen stammen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wir jedoch keine Gewähr oder Haftung übernehmen können. Soweit auf Basis solcher Informationen im Forex-Report Einschätzungen, Statements, Meinungen oder Prognosen abgegeben werden, handelt es sich jeweils lediglich um die persönliche und unverbindliche Auffassung der Verfasser des Forex-Reports, die in dem Forex-Report als Ansprechpartner benannt werden.
Die im Forex-Report genannten Kennzahlen und Entwicklungen der Vergangenheit sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Entwicklungen, sodass sich insbesondere darauf gestützte Prognosen im Nachhinein als unzutreffend erweisen können. Der Forex-Report kann zudem naturgemäß die individuellen Anlagemöglichkeiten, -strategien und -ziele seiner Empfänger nicht berücksichtigen und enthält dementsprechend keine Aussagen darüber, wie sein Inhalt in Bezug auf die persönliche Situation des jeweiligen Empfängers zu würdigen ist. Soweit im Forex-Report Angaben zu oder in Fremdwährungen gemacht werden, ist bei der Würdigung solcher Angaben durch den Empfänger zudem stets auch das Wechselkursrisiko zu beachten.
Deutschland und Frankreich haben sich auf einen Kompromiss zum Bau der Nord Stream 2 Pipeline geeinigt. So soll zukünftig das Land für die Regulierung einer Leitung zuständig sein, in dessen Territorium die Leitung erstmals an das europäische Netz angeschlossen wird. Im Fall von Nord Stream 2 also in Deutschland. Damit muss sich das Land aber mit anderen Staaten abstimmen. Mit dem Kompromiss behält Deutschland zwar zunächst die Kontrolle über das Projekt, es wird aber Tor zur europäischen Einmischung geöffnet.
Das immer wieder von der Europäischen Kommission vorgebrachte Argument, die Pipeline erhöhe die Abhängigkeit der EU von Russland, können wir nicht nachzollziehen. So steht es jedem Land frei, sich andere Versorger zu suchen und auf eigene Kosten Flüssiggasterminals für teureres US-Gas zu bauen. Vor allem ist das russische Gas ein zusätzliches Angebot im Markt. Sollte Russland kein Gas mehr verkaufen, fällt das zusätzliche Angebot wieder weg und es bestünde der Status quo.
Die Positionen Polens und der Ukraine sind gut nachvollziehbar. In ihrem Interesse kann Nord Stream 2 nicht sein. Bei einer direkten Verbindung verliert der Zwischenhändler. Die Opposition des Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen, gegen das Projekt ist aus unserer Sicht höchst befremdlich. Wessen Interessen sollten deutsche Politiker vertreten? Wer hat ihnen das Mandat gegeben?
Kompromisslos geht es derweil in London weiter. Die britische Premierministerin Theresa May hat einen Vorschlag der Opposition nach einer dauerhaften Zollunion zurückgewiesen.
Zuvor stellte Oppositionsführer Corbyn fünf Bedingungen, nach deren Erfüllung er May in der Brexit-Abstimmung unterstützen wollte. May wird ihre harte Haltung beibehalten: je näher das Austrittsdatum, desto besser ihre Position.
Auch in Venezuela geht der Machtkampf zwischen Maduro und Guaidó unvermindert weiter. Im Rahmen ihrer Regimechangepolitik haben sich die USA klar hinter Guaidó gestellt und unterstützen diesen aktiv. Auch die Bundesregierung hat mittlerweile Guaidó als Präsidenten Venezuelas anerkannt. Ein von der Linken in Auftrag gegebenes Gutachten des Bundestages kam jetzt zu dem Schluss, dass es „starke Gründe für die Annahme“ gibt, dass die Anerkennung Guaidós eine Einmischung in innere Angelegenheiten sei.
Der neue Präsident müsse sich für eine völkerrechtlich zulässige Anerkennung bereits durchgesetzt haben. Hat Guaidó bereits gesiegt? Ein Blick in die Zeitungen liefert die offensichtliche Antwort. Die Bundesregierung scheint an dieser Stelle auf eine selbsterfüllende Prophezeiung gesetzt zu haben. Eines der Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes ist das Rechtsstaatsprinzip. Wird es nur dann angewendet, wenn es politisch opportun ist, wird das Recht beliebig und das Handeln der Politik willkürlich.
Wenn wir das Völkerrecht nur dann anwenden, wenn es in unserem Sinne ist, werden wir unglaubwürdig, vor uns selbst und gegenüber Dritten. Maduro hat Venezuela heruntergewirtschaftet, ein Wechsel wäre zu begrüßen. Diesen herbeizuführen ist Sache der Venezulaner.
Die Ratingagentur Moody's hat Russland auf das Investmentgrade-Rating Baa3 hochgestuft. Damit wird das Land von allen Ratingagenturen im Investmentgradebereich gesehen. Folgend ein Überblick über die Daten:
- Schulden / BIP: 17,40%
- BIP-Wachstumsrate: 2,3%
- Wachstum privater Konsum: 2,4%
- Wachstum staatlicher Konsum: 0,3%
- Inflationsrate: 2,9%
- Arbeitslosenquote: 4,8%
- Leistungsbilanzüberschuss: 7,1%
- Quelle: Bloomberg
Zusammenfassend ergibt sich ein Szenario, das den Euro gegenüber dem USD favorisiert. Ein Unterschreiten der Unterstützungszone bei 1.1250 – 80 neutralisiert diese Bewertung.
Viel Erfolg!
© Christian Buntrock
Solvecon Invest GmbH
Hinweis: Der Forex-Report ist eine unverbindliche Marketingmitteilung der SOLVECON INVEST GMBH, die sich ausschließlich an in Deutschland ansässige Empfänger richtet. Er stellt weder eine konkrete Anlageempfehlung dar noch kommt durch seine Ausgabe oder Entgegennahme ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag gleich welcher Art zwischen der SOLVECON INVEST GMBH und dem jeweiligen Empfänger zustande.
Die im Forex-Report wiedergegebenen Informationen stammen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wir jedoch keine Gewähr oder Haftung übernehmen können. Soweit auf Basis solcher Informationen im Forex-Report Einschätzungen, Statements, Meinungen oder Prognosen abgegeben werden, handelt es sich jeweils lediglich um die persönliche und unverbindliche Auffassung der Verfasser des Forex-Reports, die in dem Forex-Report als Ansprechpartner benannt werden.
Die im Forex-Report genannten Kennzahlen und Entwicklungen der Vergangenheit sind keine verlässlichen Indikatoren für zukünftige Entwicklungen, sodass sich insbesondere darauf gestützte Prognosen im Nachhinein als unzutreffend erweisen können. Der Forex-Report kann zudem naturgemäß die individuellen Anlagemöglichkeiten, -strategien und -ziele seiner Empfänger nicht berücksichtigen und enthält dementsprechend keine Aussagen darüber, wie sein Inhalt in Bezug auf die persönliche Situation des jeweiligen Empfängers zu würdigen ist. Soweit im Forex-Report Angaben zu oder in Fremdwährungen gemacht werden, ist bei der Würdigung solcher Angaben durch den Empfänger zudem stets auch das Wechselkursrisiko zu beachten.