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USA: Schwere Niederlage für Bargeldgegner

03.03.2020  |  Vertrauliche Mitteilungen
Die "Better than Cash Alliance" (BTCA - "Besser als Bargeld Allianz“) kämpft weltweit und mit besonderem Fokus auf den USA für einen möglichst umfassenden Einsatz digitaler Bezahlmethoden.

Im Hintergrund dieser Organisation stehen nicht nur einzelne Personen wie Microsoft-Gründer Bill Gates und die Eheleute Clinton, sondern auch die US-Regierung, Großbanken wie die Citibank und mit Mastercard und Visa zwei der weltweit führenden Kreditkartenunternehmen.

Kürzlich mußte diese Organisation laut einem Bericht von "USA Today" allerdings eine schwere Niederlage hinnehmen, als der New Yorker Stadtrat mit großer Mehrheit eine gesetzliche Regelung beschloß, die Geschäfte und Restaurants zur Annahme von Bargeld verpflichtet.

Zu ähnlichen Regelungen war es vorher schon in San Francisco und Philadelphia sowie den Bundesstaaten New Jersey und Massachusetts gekommen.

Für manche Beobachter ist nicht nur die Entscheidung an sich, sondern auch deren Begründung ein regelrechter Schlag ins Gesicht der BTCA.

"Geschäfte in New York haben nicht länger das Recht, Bargeld abzulehnen und damit jene Kunden zu diskriminieren, die keinen Zugang zu Kredit- oder Debitkarten haben“, hieß es in einer Presseerklärung des New Yorker Stadtrats.

Laut "USA Today" verfügt in manchen Bundesstaaten jeder vierte Haushalt entweder über gar kein Bankkonto oder er hat nur einen sehr eingeschränkten Zugang zum Finanzsystem. Insbesondere gelte dies für afroamerikanische Haushalte oder solche, deren Bewohner lateinamerikanischer Herkunft sind.

Für diese Teile der Gesellschaft wären Geschäfte, die kein Bargeld mehr akzeptieren, praktisch unerreichbar.

Inzwischen haben die ersten Bargeld-Skeptiker eingelenkt. "Während der bargeldlose Zahlungsverkehr sicherlich einige Vorteile hat", heißt es z.B. in einer Stellungnahme der Salatimbisskette Sweetgreen, "haben wir eingesehen, daß es (der Bargeldverzicht, die Red.) zum jetzigen Zeitpunkt nicht die richtige Maßnahme war.“


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4379



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