Neujahrskinder
09.07.2020 | Vertrauliche Mitteilungen
Laut einer von der AfD-Bundestagsfraktion angeforderten Auswertung aus dem Ausländerzentralregister wurden mehr als 400 000 (!) der dort registrierten Personen an einem 1. Januar geboren.
Der 1. Januar scheint damit ein geradezu "magisches" Datum zu sein - auch von den 47 erst kürzlich aus Griechenland eingeflogenen "Minderjährigen“ ohne und mit (durchaus starkem) Bartwuchs wurden angeblich 13 am 1. Januar 2006 geboren.
Sie müssen damit von den deutschen Asylbehörden als "Minderjährige“ anerkannt werden, die besondere Vorrechte und besonderen Schutz genießen und sie machen sich dabei eine Regelung zunutze, nach der bei einem angeblich nicht genau anzugebenden Geburtsdatum (z.B. wegen fehlender Identifikationspapiere) der 1. Januar des vom Flüchtling geltend und angeblich auch glaubhaft gemachten Geburtsjahres anzusetzen sei.
Mehr als ein Viertel dieser bei ihrer Ankunft in Deutschland auf diese Weise angeblich noch "Minderjährigen“ (über 120.000 Personen) erreichte unser Land im Jahr 2015, etwa ein weiteres Viertel kam danach, die übrigen bereits vorher.
Die meisten dieser "Neujahrskinder“ wurden als syrische Staatsangehörige registriert (123.000), es folgen die Türkei (85.000), Afghanistan (60.000), Irak (30.000), Eritrea (16.000), Marokko (10.000), Somalia (9.000), Pakistan (6.000) und der Libanon mit etwa 4.000 Personen.
Weitere 8.000 angeblich minderjährige Personen konnten oder wollten auch ihre Staatsangehörigkeit nicht angeben und wurden deshalb unter der Rubrik "ungeklärte Staatsangehörigkeit“ registriert.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4397
Der 1. Januar scheint damit ein geradezu "magisches" Datum zu sein - auch von den 47 erst kürzlich aus Griechenland eingeflogenen "Minderjährigen“ ohne und mit (durchaus starkem) Bartwuchs wurden angeblich 13 am 1. Januar 2006 geboren.
Sie müssen damit von den deutschen Asylbehörden als "Minderjährige“ anerkannt werden, die besondere Vorrechte und besonderen Schutz genießen und sie machen sich dabei eine Regelung zunutze, nach der bei einem angeblich nicht genau anzugebenden Geburtsdatum (z.B. wegen fehlender Identifikationspapiere) der 1. Januar des vom Flüchtling geltend und angeblich auch glaubhaft gemachten Geburtsjahres anzusetzen sei.
Mehr als ein Viertel dieser bei ihrer Ankunft in Deutschland auf diese Weise angeblich noch "Minderjährigen“ (über 120.000 Personen) erreichte unser Land im Jahr 2015, etwa ein weiteres Viertel kam danach, die übrigen bereits vorher.
Die meisten dieser "Neujahrskinder“ wurden als syrische Staatsangehörige registriert (123.000), es folgen die Türkei (85.000), Afghanistan (60.000), Irak (30.000), Eritrea (16.000), Marokko (10.000), Somalia (9.000), Pakistan (6.000) und der Libanon mit etwa 4.000 Personen.
Weitere 8.000 angeblich minderjährige Personen konnten oder wollten auch ihre Staatsangehörigkeit nicht angeben und wurden deshalb unter der Rubrik "ungeklärte Staatsangehörigkeit“ registriert.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4397