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Schweizerische Nationalbank: Geschäftsbericht 2008 - Zeitdokument ...

09.06.2009  |  Johannes Müller
- Seite 14 -
(89) 7.1 Internationaler Währungsfonds: Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat die Aufgabe, sich weltweit für stabile Währungsverhältnisse sowie für freien Handel und freien Zahlungsverkehr einzusetzen.

Ausser für eine freie Geldwirtschaft. Diese soll monopolistisch bleiben, planwirtschaftlich eben.


(89) Die Finanzkrise hinterliess auch beim IWF deutliche Spuren. Im Rahmen seiner globalen Überwachungstätigkeiten musste er seine Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft mehrmals nach unten korrigieren und gleichzeitig die Schätzungen der von den Banken und Versicherungen zu verkraftenden Abschreibungen erhöhen.

Das kommt davon: wenn alle Oekonomen der Notenbanken aus demselben Ausbildungsholz geschnitzt sind, darf das brüderliche Schicksal nicht überraschen: sie liegen ausnahmslos alle falsch.


(89) Zugangsberechtigt sind diejenigen Länder, die sich bisher problemlos an den Finanzmärkten finanzieren konnten und die eine nachhaltige Wirtschaftspolitik führen.

Zugangsberechtigt zum Futtertrog sind alle gesunden Schafe, welche auch schön gehorchen.


(89) Zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierung des IWF wurden mehrere Massnahmen verabschiedet. Eine wichtige Neuerung ist, dass die Mitgliedsländer dem IWF nun gestatten, seine Anlagetätigkeiten breiter zu diversifizieren, damit eine höhere Rendite erwirtschaftet werden kann.

Spekulieren statt Sparen.


(90) Auch hielt der IWF fest, dass sich die geldpolitische Strategie der SNB während der Krise bewährt habe.

Gegenseitiges Schulterklopfen in Funktionärskreisen ist ein Akt des Reflexes.


(92) Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Die dritte Studie befasste sich mit der Entwicklung der Ratings von strukturierten Finanzprodukten während der Finanzkrise und enthält Vorschläge, um die Glaubwürdigkeit der Bewertung zu verbessern.

Statt die Bewertung ehrlich vorzunehmen, wird die Glaubwürdigkeit der falschen Bewertung „verbessert“.


(104) Die Entschädigung der Mitglieder des Erweiterten Direktoriums setzt sich aus Lohn und einer Repräsentationspauschale zusammen. Sie orientiert sich an derjenigen anderer Unternehmen ähnlicher Grösse und Komplexität im Finanzsektor und beim Bund. Auf der Basis dieses Vergleichs, insbesondere der Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitungen der mittelgrossen Kantonalbanken und der Grossbetriebe des Bundes, passte der Bankrat die Entschädigung der Mitglieder des Direktoriums und ihrer Stellvertreter erstmals nach mehreren Jahren grundsätzlich an.

Grundsätzliche Anpassung. Ein Akt der sozialen Gerechtigkeit: Dr. Roth steht vor der Pensionierung und verdient als Abschiedsgeschenk diese wie und von wem auch immer beschlossene Lohnerhöhung. Die Ausschaltung eines freien Marktes wirft bekannterweise die grössten Erträge ab.


(104) Sie richtet keine erfolgsabhängigen Entschädigungen aus.

Bei knapp 20 Milliarden Verlust durch die Fehlentscheidung der Goldverkäufe wären ja auch verlustabhängige Forderungen die logische Folge. Die drei Papiergeldkönige wären existentiell bedroht – soweit wollen wir es bei aller Tragik nicht kommen lassen, oder wollen Sie die wunderbare Errungenschaft der sozialen Gerechtigkeit über Bord werfen?


(109) Nach der Zuweisung von 1006,9 Mio. Franken an die Rückstellungen für Währungsreserven resultiert beim ausschüttbaren Gewinn ein Fehlbetrag von -5736,0 Mio. Franken. Die gemäss der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Nationalbank festgelegte Gewinnausschüttung für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt 2500 Mio. Franken.

In Wirklichkeit handelt es sich beim Topf des ausschüttbaren Gewinnes um eine verdeckte Staatsfinanzierung durch die Notenpresse.


(109) Nach Abschluss dieser Verkäufe am 26. September 2008 verfügt die SNB über 1040 Tonnen Gold.

Keine ergänzende und erhellende Information über das verliehene Gold.


(112) Währungsreserven erlauben es der Nationalbank, im Falle einer Frankenschwäche am Markt zu intervenieren.

Planwirtschaftliche Wahnvorstellung: Wenn echte Währungsabverkäufe kommen, funktionieren Interventionen garantiert nicht mehr. Der Markt ist immer stärker. Einzige planwirtschaftliche "Lösung" wird heissen: schliessen der Märkte mit künstlichen Kursen, sprich Zwangskurse.


(112) Der Bedarf an Währungsreserven nimmt mit der Grösse und der Auslandverflechtung der Schweizer Volkswirtschaft zu.

Heutige Währungen sind Schulden. Dabei noch von Reserven zu sprechen, ist mutig.


(113) Der nach dieser Zuweisung verbleibende Teil des Jahresergebnisses ist ausschüttbarer Jahresgewinn. Ausschüttbare Gewinne, die den vereinbarten Ausschüttungsbetrag an Bund und Kantone übersteigen, werden im Rahmen der Gewinnverwendung der Ausschüttungsreserve zugewiesen. Falls der ausschüttbare Gewinn für die Ausschüttung nicht ausreicht, wird der fehlende Betrag der Ausschüttungsreserve entnommen. Die Ausschüttungsreserve kann auch negativ werden.

Bei diesen "Gewinnen" handelt es sich um klassischen Kapitalverzehr, wie er in allen planwirtschaftlichen Ländern praktiziert wird. Hier sind kurzfristig denkende Politiker (Interessenvertreter) am Werk.




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