Bargeldverbot versus Bestechung im Internet...
29.03.2016 | Vertrauliche Mitteilungen
Nicht nur in Deutschland verweisen die Gegner des Bargeldes oder zumindest der "großen Scheine" immer wieder auf Bestechungs- und Schwarzmarktgeschäfte, die zuvorderst in bar abgewickelt würden. Chinesische Korruptionsbekämpfer können sich dieser sehr einfachen - und offenbar auch vordergründigen - "Begründung“ jedoch nicht anschließen.
In China, so deren hinter vorgehaltener Hand gezogenes Fazit, wird heutzutage in den meisten Fällen per Internet bestochen. Denn die dort fließenden, elektronischen Geldströme lassen sich von den Ermittlern in aller Regel kaum mehr zurückverfolgen.
Dazu Jura-Professor Liu Jinping von der renommierten Pekinger Renmin-Universität: "Bestechungsgelder in bar sind für uns viel leichter zu verfolgen als elektronische Zahlungen. ...
Wer bei uns in China den als "huilu“ bezeichneten Bakschisch in bar annimmt, ist entweder fahrlässig oder dumm. Für Fachleute ist es klar: Im Internet gibt es Millionen Wege, Geldzahlungen zu verschleiern.“ Liu weiß genau, wovon er spricht. Denn kein anderer als er leitet ein Spezialprogramm der Renmin-Universität, bei dem jährlich nicht mehr als 30 Teilnehmer in einen Master-Studiengang zur Korruptionsbekämpfung aufgenommen werden.
Sie arbeiten später in großen Anwaltskanzleien, Staatskonzernen und nicht zuletzt auch bei den staatlichen Ermittlungsbehörden. Die "bargeldlose“ Bestechung über das Internet läuft in vielen Fällen mit Hilfe elektronischer Rabattkarten, für deren Guthaben die zu Bestechen - den einen symbolischen Betrag unter einem Decknamen oder mittels ausländischer Kreditkarten bezahlen.
In China weit verbreitet sind auch Computerspiele, bei denen zuvor erworbenes "virtuelles Geld“ eingesetzt werden muß. Wer einen dieserart spielsüchtigen Beamten bestechen möchte, muß nur das für dieses Spiel erforderliche "virtuelle Geld“ kaufen und es dann ihm zukommen lassen. Der Beamte kann dieses "Geld“ entweder selbst verspielen oder es weiter veräußern. In allen Fällen ist es laut Liu hier kaum möglich, den Weg des "Geldes“ nachzuverfolgen.
Natürlich wissen dies auch die europäischen "Bargeld-Experten“.
Und sie wissen ebenfalls, daß z.B. der treue deutsche Michel an sich kaum in der Lage ist und sein wird, die Verschleierungsmöglichkeiten des Internet für sich zu nutzen.
Somit sprechen für eine weitgehende Bargeldabschaffung nach wie vor einzig und allein der mögliche Wunsch nach einer umfassenden Überwachung der einzelnen Bankkonten sowie die Möglichkeit, dann auch Negativzinsen wirksam am Anlagemarkt durchzusetzen.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4174
In China, so deren hinter vorgehaltener Hand gezogenes Fazit, wird heutzutage in den meisten Fällen per Internet bestochen. Denn die dort fließenden, elektronischen Geldströme lassen sich von den Ermittlern in aller Regel kaum mehr zurückverfolgen.
Dazu Jura-Professor Liu Jinping von der renommierten Pekinger Renmin-Universität: "Bestechungsgelder in bar sind für uns viel leichter zu verfolgen als elektronische Zahlungen. ...
Wer bei uns in China den als "huilu“ bezeichneten Bakschisch in bar annimmt, ist entweder fahrlässig oder dumm. Für Fachleute ist es klar: Im Internet gibt es Millionen Wege, Geldzahlungen zu verschleiern.“ Liu weiß genau, wovon er spricht. Denn kein anderer als er leitet ein Spezialprogramm der Renmin-Universität, bei dem jährlich nicht mehr als 30 Teilnehmer in einen Master-Studiengang zur Korruptionsbekämpfung aufgenommen werden.
Sie arbeiten später in großen Anwaltskanzleien, Staatskonzernen und nicht zuletzt auch bei den staatlichen Ermittlungsbehörden. Die "bargeldlose“ Bestechung über das Internet läuft in vielen Fällen mit Hilfe elektronischer Rabattkarten, für deren Guthaben die zu Bestechen - den einen symbolischen Betrag unter einem Decknamen oder mittels ausländischer Kreditkarten bezahlen.
In China weit verbreitet sind auch Computerspiele, bei denen zuvor erworbenes "virtuelles Geld“ eingesetzt werden muß. Wer einen dieserart spielsüchtigen Beamten bestechen möchte, muß nur das für dieses Spiel erforderliche "virtuelle Geld“ kaufen und es dann ihm zukommen lassen. Der Beamte kann dieses "Geld“ entweder selbst verspielen oder es weiter veräußern. In allen Fällen ist es laut Liu hier kaum möglich, den Weg des "Geldes“ nachzuverfolgen.
Natürlich wissen dies auch die europäischen "Bargeld-Experten“.
Und sie wissen ebenfalls, daß z.B. der treue deutsche Michel an sich kaum in der Lage ist und sein wird, die Verschleierungsmöglichkeiten des Internet für sich zu nutzen.
Somit sprechen für eine weitgehende Bargeldabschaffung nach wie vor einzig und allein der mögliche Wunsch nach einer umfassenden Überwachung der einzelnen Bankkonten sowie die Möglichkeit, dann auch Negativzinsen wirksam am Anlagemarkt durchzusetzen.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4174