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Lastenausgleich: Wem gehört das eigene "Privatvermögen"

27.11.2018  |  Vertrauliche Mitteilungen
Die öffentliche Resonanz und Aufregung blieben erstaunlich klein, als kürzlich ein führender Kopf der Deutschen Bundesbank (Karsten Wendorff, Leiter der Abteilung Öffentliche Finanzen) in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zwecks Halbierung der italienischen Staatsschulden eine Zwangsanleihe vorschlug, die von allen Italienern ab einem gewissen Nettovermögen gezeichnet werden müsse.

Dabei ist diese Idee keineswegs neu. Sie ist (unter dem Begriff "Lastenausgleich") in Deutschland prinzipiell praxiserprobt und wurde in den vergangenen Jahren vom Internationalen Währungsfonds bis hin zu den führenden Unternehmensberatungsgesellschaften schon immer wieder angedeutet. Stets ging es darum, daß die Staaten ihre maroden Haushalte doch auf Kosten ihrer jeweiligen Bürger sanieren könnten.

Es sind Vorstöße, die jeder für sich zeigen, daß sich ein offenbar neuer Eigentumsbegriff in den Köpfen der führenden Vertreter unserer Finanzwelt breitzumachen droht. Eigentum wird dabei nicht mehr als die uneingeschränkte Verfügungsgewalt jedes Einzelnen über seine legal erworbenen Finanzmittel und Güter angesehen, sondern als eine Art Lehen des Staates, auf das dieser bei Bedarf jederzeit zugreifen könnte.

Es ist eine Denkweise, der sich immer mehr Ökonomen anzuschließen scheinen. Wie sonst konnte man z.B. in Maastricht auf die Idee kommen, den maximal tolerierbaren Schuldenstand nicht an den Staatseinnahmen festzumachen, sondern am - zum größten Teil privat erwirtschafteten - Bruttosozialprodukt?

Schließlich wird die Schuldentragfähigkeit eines Landes doch in erster Linie von dessen (eigenen) Staatseinnahmen bestimmt. Es sei denn, man geht davon aus, daß der Staat bei Bedarf recht frei auf das Ergebnis der gesamten Wirtschaftstätigkeit zurückgreifen könnte.

Wir haben es hier offenbar mit einer europaweit grassierenden Erosion des Eigentumsbegriffs zu tun. Es ist eine Entwicklung, die im übrigen nicht nur die immer wieder beschriebenen (aber praktisch nie abschließend definierten!) "Superreichen" betreffen dürfte.

Der Bundesbankvorschlag für Italien sähe z.B. eine Zwangsanleihen-Zeichnungspflicht für alle "Reichen" des Landes vor, deren Nettovermögen 50.000 € oder mehr beträgt. Von „breiten Schultern“ (von denen z.B. auch die deutschen Sozialdemokraten immer wieder fabulieren) ist dabei nun wirklich nichts mehr zu bemerken.

Achtsamkeit bleibt deshalb für alle,die sich etwas erarbeitet haben, angeraten. Denn auch in einem demokratischen Staatswesen kann es genügend Möglichkeiten geben, aus Enteignungsphantasien bittere Realität werden zu lassen.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4313



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