Französisches Gericht erkennt "Windkraftanlagen-Krankheiten" an
Erstmals wird in dem französischen Urteil von einem "Windturbinensyndrom“ gesprochen, das sich auf tieffrequenten Schall bezieht. Dieser resultiert aus kurzzeitigen Luftdruckveränderungen, zu denen es kommt, wenn z.B. die riesigen Flügel eines Windrades am Mast vorbeiziehen.
Der dabei entstehende, tieffrequente Schall kann vom menschlichen Gehör kaum wahrgenommen werden und wird von den meisten Betroffenen als eine Art undefiniertes "Wummern“ beschrieben. Doch der Organismus zumindest mancher Menschen kann darauf mit Stresssymptomen reagieren, die langfristig krank machen.
So ging es auch den französischen Klägern, die einst über eine stabile Gesundheit verfügten und die laut Gericht dem Bau von Windrädern in ihrer unmittelbaren Nähe zunächst auch nicht abweisend gegenüberstanden. Nach Inbetriebnahme der Anlagen klagten sie zunehmend über Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen.
Fuhren sie in den Urlaub, ließen die Beschwerden stets umgehend nach. Während in der ersten Instanz das Bezirksgericht in Castres zwar die Lärmbelästigung für grundsätzlich gegeben aber nicht für einen Schadenersatz oder Schmerzensgeld ausreichend stark ansah, sprach das Berufungsgericht nun den Klägern eine Entschädigungssumme von 128.000 € zu.
Das Urteil von Toulouse könnte nach Auffassung mancher Beobachter noch weitreichende Folgen für den Bau immer neuer Windkraftanlagen auch in Deutschland haben. Hierzulande kämpfen bereits rund 1.000 Bürgerinitiativen gegen den Bau von Windrädern in der Nähe von Siedlungen.
Gleichwohl läßt der Planungsdruck nicht nach, weil bis auf die AfD alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im Zuge der sogenannten "Energiewende“ auf einen massiven Ausbau der Windkraft setzen. Die grüne Co-Vorsitzende Annalena Baerbock forderte bereits, bis zu 2% der deutschen Landfläche für die Windkraftnutzung bereitzustellen.
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Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4471