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Geringere "Privatnutzung" für Elektrofahrzeuge ab 2019

30.08.2018  |  Vertrauliche Mitteilungen
Weil das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million "Elektroautos" auf deutschen Straßen zu haben, noch in sehr weiter Ferne liegt, plante sie, für ab dem 1.1.2019 zugelassene Geschäftswagen die pauschaliert bemessene Privatnutzung von monatlich 1% auf 0,5% des Listenpreises am Tag der Erstzulassung herabzusetzen.

Statt der erwarteten Halbierung des für die Privatnutzung anzusetzenden, monatlichen Pauschalwerts von 1% des Bruttolistenpreises (hinzu kommen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) soll dieser Satz nunmehr unangetastet bleiben. Auf die Hälfte verringert wird statt dessen die Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis am Tage der Erstzulassung).

Die Neuregelung soll für entsprechende Fahrzeuge gelten, die zwischen dem 1.1.2019 und 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.

Für Elektroautos oder entsprechende Hybridfahrzeuge, die davor oder danach angeschafft werden, bleibt es bei der schon jetzt geltenden Förderung durch einen Minderungsbetrag, der aktuell bei 250 € je Kilowattstunde der Batteriekapazität (höchstens aber 7.500 €) liegt.

Wir empfehlen unseren Leserinnen und Lesern, bei aufkommenden Fragen vor der Fahrzeuganschaffung kompetenten steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen..


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4300 & 4301



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