Bundesregierung verschärft Wegzugsbesteuerung
Und noch bis heute müssen die damals verübten Ungerechtigkeiten, insbesondere gegenüber der jüdischen Bevölkerung, wiedergutgemacht werden.
Kaum Probleme hatten nichtsdestotrotz Politiker und deren "Helfer“ im Verfassungsgericht, als während der Helmut Kohl-Ära diese Wegzugsbesteuerung trotz der Lehren aus dem Nationalsozialismus vom Grundsatz her wieder eingeführt wurde.
Aktuell wird die jetzt anfallende Wegzugssteuer aber gestundet, sofern ein Wegzug in ein Land der Europäischen Union stattfindet, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Besteuerung auch in diesem Fall als europarechtswidrig eingestuft.
Gleichwohl erfolgt in Deutschland nach wie vor eine Berechnung der Wegzugssteuer, um sie dann ggf. zu stunden. Dabei wird ein fingierter Verkauf aller relevanten Vermögenswerte unterstellt, wobei der sich so ergebende Gewinn dem jeweiligen Einkommensteuersatz unterworfen wird.
Statt diesen offensichtlich europarechtswidrigen Zustand durch Abschaffung der Wegzugsbesteuerung zu heilen, hat Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz nun sogar noch eine dramatische Verschärfung dieser Besteuerung zum Gesetzesvorhaben werden lassen.
Danach soll bei jedem Wegzug zugegriffen und nicht mehr gestundet werden. Zwar dürfte auch dies gegen EU-Recht im Sinne der Freizügigkeit verstoßen, wie es damals der EuGH festgestellt hat. Doch bis es zu einer erneuten Feststellung der Rechtswidrigkeit käme, würden Jahre vergehen, während derer der deutsche Fiskus unbarmherzig zuschlagen könnte.
Damit zieht sich eine weitere unsichtbare Mauer um die am heftigsten besteuerten Bürger der Welt, die Deutschen, die eine Flucht vor einer noch schamloseren Ausplünderung zusätzlich erschweren soll und wird. Die Bundesregierung handelt hier sicher nicht im Interesse der Bürger, sondern ausschließlich im Interesse eines sich dramatisch ausdehnenden Staatsapparates.
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Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4449