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IWF-Arbeitspapier zur Bargeldabschaffung

16.05.2017  |  Vertrauliche Mitteilungen
Die These vom "Bargeld als Auslaufmodell", die letztlich den Weg zu einer nahezu "perfekten" Überwachungsgesellschaft beschreibt, wird aus genau diesem Grund von politisch korrekten Beobachtern und Medien als Verschwörungstheorie bezeichnet. Dies kommt dem Versuch gleich jede entsprechende Diskussion in den Bereich des Unseriösen zu schieben.

Für Klarheit sollte nun ein vom Internationalen Währungsfonds (IWF) herausgebrachtes Arbeitspapier sorgen, das den entlarvenden Titel "The Macroeconomics of De-Cashing" ("Die Makroökonomie der Bargeldabschaffung“) trägt und konkrete Handlungsanweisungen zur Bargeldabschaffung enthält.

Zwar betont der IWF, daß seine Arbeitspapiere nicht in jedem Fall die offizielle Auffassung dieser Organisation widerspiegeln müssen, sondern "nur" als Diskussionsbeitrag zu verstehen seien. Doch wozu sollte eine Organisation wie der IWF Argumente für Entwicklungen benennen, die sie von vorn herein ablehnt? Sehen wir uns also den in dem Arbeitspapier entwickelten Fahrplan zur Bargeldabschaffung an:
  • 1. Es wird empfohlen, Münzen und Scheine nicht schlagartig "per Dekret" aus dem Ver kehr zu ziehen, weil dies in der Bevölkerung zu unnötiger Unruhe führen würde. Bes ser sei ein schrittweises Vorgehen.

  • 2. In einem ersten Schritt wird die Abschaffung großer Banknoten empfohlen, gleichzeitig sollte es zur

  • 3. Einführung von Obergrenzen bei Barzahlungen und

  • 4. harten Deklarierungspflichten beim grenzüberschreitenden Bargeldtransport kommen.

  • 5. Flankierend könnte man ökonomische Anreize für bargeldloses Zahlen setzen, z.B. durch Gebühren für Barabhebungen oder - in einem späteren Schritt - für Barzahlungen generell.

Vergleicht man die vorstehend aufgeführten Schritte 1 bis 5 fällt auf, daß diese (bis auf Gebühren für Barzahlungen) längst Realität geworden sind. Die 500-€-Banknote ist ein Auslaufmodell, immer mehr Banken erheben Gebühren für Barauszahlungen, an den EU-Außengrenzen muß mitgeführtes Bargeld etc. ab einer Gesamtsumme von 10.000 € pro Person stets deklariert werden und in bereits 12 der 28 EU-Staaten existieren Barzahlungsobergrenzen.

Neben den mit einer bargeldlosen Gesellschaft einher gehenden Überwachungsmöglichkeiten sei auch auf die dann weitaus leichtere Möglichkeit eines "Vermögensschnitts" hingewiesen. Hierzu gibt es - man lese und staune - ein weiteres IWF-Arbeitspapier, in dem ein allgemeiner "Vermögensschnitt" zum Abbau der überbordenden Staatsverschuldung diskutiert wird.

Leicht denkbar wäre es dann auch, die mangels Bargeld zwangsweise auf Bankkonten liegenden, privaten Sparguthaben teilweise zur "Bankenrettung" heranzuziehen.

Ein Ende des Bargeldes würde, da sind sich alle kritischen Fachleute vollkommen einig, mit einer vollständigen Auslieferung jedes Einzelnen an "Staat und Finanzwirtschaft" einhergehen. Wachsamkeit wird damit - wieder einmal - zur "ersten Bürgerpflicht"!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4233



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