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Gedanken zum "Lastenausgleich"

04.03.2023  |  Vertrauliche Mitteilungen
In jüngster Zeit erreichten uns – und dies gewiß nicht grundlos – einige Anfragen bezüglich eines für die nähere oder auch fernere Zukunft wieder denkbaren Lastenausgleichs zur Sanierung der völlig maroden Staatsfinanzen.

Überbordende Staatsschulden erledigten sich in der Vergangenheit schließlich immer wieder entweder im Zuge einer kräftigen und anhaltenden Geldentwertung und/oder eines Lastenausgleichs, der nichts anderes ist als eine besondere Form der zusätzlichen Vermögensbesteuerung.

Die Anleger sehen sich damit einer Zwickmühle gegenübergestellt: Entweder schmilzt ihr Vermögen im Zuge einer anhaltenden Geldentwertung (wobei auch die Staatsschulden entwertet werden) oder der Fiskus greift direkt auf ihr Vermögen zu.

Wie in Westdeutschland zum letzten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg dürfte auch ein zukünftiger Lastenausgleich für die breite Mehrheit völlig "unerwartet“ beschlossen und vollzogen werden, damit die denkbaren Umgehungstatbestände möglichst ausgeschlossen werden.

Dafür denkbar ist z.B. ein rückwirkender Beschluß, etwa auf den Anfang des dann aktuell laufenden Jahres. Zu den möglichen Abgabesätzen kann heute noch nichts Konkretes gesagt werden. Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, daß sie je nach Anlageklasse (z.B. Immobilien, Aktien, Anleihen, Bankguthaben) stark differieren werden.

Auf den dann wahrscheinlich in der jüngeren Vergangenheit liegenden Stichtag würden die Verkehrswerte der jeweiligen Vermögensgegenstände (s.o.) mit den jeweils geltenden Abgabesätzen belegt. Diese Zwangsabgabe dürfte dann zumindest bei eher "illiquiden“ Vermögensteilen (z.B. Grundbesitz oder das Betriebsvermögen mittelständischer Betriebe) über etliche Jahre gestreckt zu entrichten sein. Bei Immobilien könnten für die sich ergebende Abgabeschuld – wie bereits einmal geschehen – sogenannte "Zwangshypotheken“ eingetragen werden.

Die Erfassung der sogenannten "Barwerte“, wozu neben Bargeld auch Edelmetalle zählen würden, wird sich aus staatlicher Sicht auch dann wieder als problematisch erweisen. Nicht auszuschließen bleibt deshalb, daß die beliebten Bankschließfächer vorübergehend versiegelt würden, um später in Anwesenheit eines Finanzbeamten geöffnet zu werden.

Wir empfehlen nicht zuletzt deshalb seit vielen Jahren, z.B. physisch erworbenes Gold möglichst sicher und gut versteckt zu Hause oder an einem anderen, sicheren Ort aufzubewahren, aber keinesfalls in einem Bankschließfach.


© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den "Vertrauliche Mitteilungen", Nr. 4536



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