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Der Begriff Freiverkehr (im Aktienrecht) ist im § 48 des deutschen Börsengesetzes gesetzlich geregelt. Er unterliegt wenigen Anforderungen und ist nur an geringe Voraussetzungen geknüpft. Das zweite Börsensegment an einem deutschen Börsenplatz nebem dem Freiverkehr ist der Regulierte Markt.An dem Freiverkehr, der ein nicht amtliches Marktsegment [...]Kategorie: Wirtschaft