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Als Vorsteuer wird jene inländische Umsatzsteuer bezeichnet, die ein Unternehmer von einem anderen Unternehmen für bezogene Waren oder für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Rechnung gestellt bekommt.Ist hingegen ein Unternehmen im EU-Ausland ansässig wird die Vorsteuer als Erwerbsteuer betitelt. Stammt er aus einem Nicht-EU-Land ist es [...]Kategorie: Dies & Das