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Das Schließfach

SchliessfachDas bequemste ist ein Schließfach bei einer Bank. Allerdings sind die Modalitäten so unterschiedlich, dass hier nur allgemein darauf eingegangen werden kann.

Nicht jede Bank oder Filiale bietet Schließfächer an. Wenn, dann sind meist unterschiedliche Größen im Angebot, die jährlich ab ca. 35 € bzw. 75 CHF gemietet werden können. Die Kosten schwanken nicht nur bedingt durch die Schließfachgröße sondern auch von Bank zu Bank. Ein Schließfach ist automatisch bis zu einer bestimmten Höhe (ca. 5.000 €) gegen Diebstahl, aber auch gegen Feuer- oder Wasserschäden mitversichert. Mittels einer Zusatzversicherung kann dieser Betrag individuell angepasst werden. Der Betrag ist meist jährlich im voraus fällig. Theoretisch kann jeder ein Schließfach mieten. Ist die Schließfachanlage aber gut ausgelastet, haben Nichtkunden meist das Nachsehen.

Klassische Schließfachanlagen in einem Banktresor (Bilder unten) haben den Nachteil, dass der Zugang nur zu den Öffnungszeiten einer Bank möglich ist. Unabhängig von den Öffnungszeiten und somit rund um die Uhr (auch an Wochenenden und Feiertagen) zugänglich sind neuere Anlagen, bei denen das Schließfach in Form eines Kastens über eine Förderanlage zum Kunden kommt (Bild oben rechts). Eventuell nachteilig ist die Einheitsgröße und eine Beschränkung des Gewichtes.

Der Zugang zum Tresorraum bzw. zum Terminal kann mittels Unterschrift, Zahlencode, ein oder zwei Schlüsseln, einer EC-Karte mit PIN-Code oder einer Kombination einer dieser Varianten erfolgen.

In Deutschland gibt es keine anonymen Bankschließfächer. Wie bei jedem Bankkonto auch, meldet die Bank die Schließfachanmietung dem Staat, vertreten durch das hiesige Finanzamt. Bei einer Pfändung des Kontos, im Erbfall oder bei sonstigen staatlichen Eingebungen haben die Behörden vollen Zugriff! Auch müssen die Banken bei Anfrage Auskunft über die Versicherungshöhe des Schließfaches geben.

(Es gilt zu beachten, dass der Polizei bzw. dem Zoll alle Schlüsseltypen, nicht nur die des Inlands, bekannt sind. Eine Zuordnung zu ihrer Bank oder zumindest dem Land stellt für die Staatsdiener kein Problem dar. Besonders bei der ausländischen Variante sollte dieser Umstand beim Grenzüberschritt bedacht werden.)

 

Eine erwähnenswerte Alternative zu Schließfächern bei Kreditinstituten sind solche von Privatanbietern, wie zum Beispiel bei der Wilhelm Peinemann Vermögensbetreuung in 37085 Göttingen. Die in einer ehemaligen Sparkassenfiliale befindlichen Schließfächer sind jederzeit nach Terminvereinbarung zugänglich. Eine Meldepflicht nach § 33 ErbStG (also im Todesfall wegen Erbschaftsteuer) ist für die verwahrende Stelle nicht erforderlich. Eine zusätzliche Versicherung durch die Allianz wird mit angeboten.

 

» zur Variante III: das Versteck


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