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Finanzamt: Zukünftig mit Fingerabdrücken und geheimdienstliche Überwachung

01.01.1970  |  Vertrauliche Mitteilungen
Österreichs Finanzverwaltung prescht vor

Während sich in Österreich alle maßgeblichen Kräfte auf das auch dort bevorstehende Ende des Bankgeheimnisses fokussieren, geht ein darüber hinaus geplanter und tief in die Privatsphäre der Österreicher einschneidender Eingriff völlig unter:

Den Finanzbehörden soll es in Zukunft gestattet sein, zur Aufklärung "bedeutender Finanzvergehen“ auch die Fingerabdrücke der Verdächtigen zu nehmen und geheimdienst - gleich die für den Internetverkehr wichtigen IP-Adressen auszuwerten, um auf diese Weise die Urheber und Empfänger verdächtiger E-Mails schnell zu identifizieren.

Der Gesetzespassus zu den Fingerabdrücken ist offenbar bewußt unauffällig formuliert und versteckt sich in einem Zusatz zu § 99 des Finanzstrafgesetzes, das im Rahmen einer in Österreich diskutierten Steuerreform ohnehin an etlichen Stellen geändert werden dürfte. Auch vermeidet man den Begriff "Fingerabdrücke" und spricht für die breite Öffentlichkeit weniger offenkundig von "Papillarlinienabdrücken“.

Statthaft sein soll die Abnahme von Fingerabdrücken in Hinterziehungsverfahren ab einer mutmaßlichen Hinterziehungssumme von 33 000 € und in Zollverfahren ab 15 000 Euro. Gespeichert werden diese Daten aber angeblich nicht - sie sollen nach dem Abschluß des Verfahrens vernichtet werden.


Direkte Anbindung ans ungarische Finanzamt

Während z.B. in Österreich eine "Registrierkassenpflicht" eingeführt wird, ist man in der Tschechischen Republik auf dem Weg zum EU-einheitlichen Überwachungs- und Drangsalierungsstaat schon wieder einen Schritt weiter:

Dort gibt es bereits einen Gesetzentwurf, der als Grundlage für eine sofortige Meldepflicht der getätigten Umsätze an das Finanzamt dienen soll. Zunächst sollen die Kassenumsätze von Hotels und Restaurants umgehend via Internet den Behörden zugespielt werden, später sollen dann weitere Gewerbe - zweige folgen.


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus dem Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4136



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