Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 19/2469) zur Schaffung eines eigenen Straftatbestandes der "Steuergeldverschwendung" eingereicht. Nach einer ersten Lesung im Parlament wurde der Entwurf nunmehr an den Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz verwiesen.
Die AfD-Abgeordneten möchten auf diese Weise die Haushaltsuntreue bekämpfen und damit mehr als bisher eine ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sicherstellen. Dies sei spätestens seit einem Umschwung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahre 1997 nicht mehr gegeben, als der Straftatbestand der "Untreue" (§ 266 StGB) im öffentlichen Bereich auf klare oder zu vermutende Fälle von Korruption eingeschränkt wurde.
Zusätzlich zur Strafbarkeit der - salopp formuliert - Verschwendung soll nach den Vorstellungen der AfD auch die Verletzung haushaltrechtlicher Vergabevorschriften strafbewehrt sein und es soll entsprechende Mitteilungspflichten der Rechnungshöfe und aller anderen "Prüfungsinstanzen" an die zuständigen Staatsanwaltschaften und/oder Ordnungsbehörden geben.
In der AfD ist man nun auf die Reaktion der anderen Fraktionen gespannt.
Während Linke und FDP der AfD vorhielten, mit ihrem Gesetzentwurf Amtsträger und Politiker unter Generalverdacht zu stellen, bestritten Vertreter von CDU und SPD die Darstellung der AfD, nach der Steuergeldverschwendung kaum mehr als "Untreue" verfolgt und bestraft werden könne.
Beide Einwände dürften nach Auffassung versierter Beobachter aber ins Leere gehen. So sei die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung schließlich auch nicht als ein gegen jeden Steuerzahler gerichteter Generalverdacht zu verstehen.
Und zumindest im Fall der Fluggesellschaft Air Berlin wurde eine wegen eines bereits an die insolvente Firma vergebenen öffentlichen Darlehens gegen die Entscheidungsträger erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue nicht weiter verfolgt.
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