Geht es um das Erreichen eines gemeinsamen und klar definierten Ziels, werden in der Politik ebenso wie in der Privatwirtschaft oft sogenannte „Zweckgesellschaften“ gegründet, die nach Zielerreichung wieder planmäßig aufgelöst werden. Mit einer solchen "Zweckgesellschaft" will nun auch die Europäische Union zusammen mit China und Russland den Handel mit dem Iran trotz der zwischenzeitlich wieder verhängten US-Sanktionen aufrecht erhalten.
In einer ersten Stufe geht es dabei um den Ausgleich bzw. die Verrechnung von Forderungen aus gegenseitigen Lieferungen von Waren und Dienstleistungen. Dabei könnte es z.B. möglich sein, eine iranische Öllieferung nach Italien mit einem deutschen Maschinenexport zu bezahlen:
Das Geld, das der italienische Ölimporteur eigentlich an den Iran zahlen müßte, ginge dabei unter Federführung durch die Zweckgesellschaft einfach an den deutschen Maschinenbauer, der dafür die Maschine in den Iran exportiert. US-Stellen könnten bei diesem Verrechnungsweg ebenso wie eine Zahlung in US-Dollar außen vor bleiben, was unter Sanktionsgesichtspunkten sehr wichtig ist.
Es handelt sich bei dieser ersten Stufe also im Grunde nur um eine Art Tauschbörse, bei der sich (und das ist wiederum der entscheidende Nachteil) Importe und Exporte wertmäßig stets die Waage halten müssen.
In einer zweiten und dritten Stufe soll die Zweckgesellschaft deshalb mit einer Banklizenz versehen werden, was sie zunächst in die Lage versetzen soll, den gesamten Zahlungsverkehr zwischen den o.g. Handelspartnern auszuführen, was den Ausgleich unterschiedlicher Summen und Zahlungslaufzeiten beinhaltet.
In der dritten Stufe soll diese Zweckgesellschaft dann auch in die Lage versetzt werden, Kredite für größere Projekte zu vergeben. In der Europäischen Union arbeitet man zur Zeit mit Hochdruck an der Realisierung dieser Zweckgesellschaft. Ziel ist es, bereits Anfang November arbeiten zu können, wenn die neuen US-Sanktionen gegen den iranischen Öl-, Gas- und Finanzsektor in Kraft treten.
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