Einer der Hauptvorwürfe gegen das "DDR"-Unrechtsregime war, daß dieses seinen Verfassungsschutz (die Staatssicherheit, Stasi) gegen die politischen Gegner und zur Absicherung der eigenen Macht mit allen Mitteln eingesetzt hat.
Mit dem Zusammenbruch des SED-Unrechtsregimes 1989 schien genau dieser Unterdrückungszustand gegen die politischen Gegner und unbescholtenen Bürger durch die Staatssicherheit beendet zu sein.
Vor diesem Hintergrund hat der vom Merkel-Regime geschasste Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen es abgelehnt, seine frühere Behörde als Waffe gegen den politischen Gegner zu missbrauchen.
Insbesondere missfiel dem rechtstreuen Behördenchef die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes dadurch, daß der politische Gegner der Regierung als Beobachtungsziel in den Medien dargestellt werden sollte. Beobachtet wird schließlich immer, aber nicht darüber berichtet! Dies ist nämlich verboten.
Ebenso verboten scheinen Aktionen durch den Verfassungsschutz zu sein, die vor Wahlen den politischen Gegner diskreditieren sollen.
Eine ganz andere Auffassung hat die SED-Nachfolgepartei unter dem Altkommunisten Bodo Ramelow in Thüringen, die im Sinne der SED-Vergangenheit einen politischen Einsatz des Verfassungsschutzes gegen den politischen Gegner ausdrücklich wünscht und die mit Angela Merkels Unterstützung in Thüringen zurück an die Macht gelangte.
In diesem Sinne scheint der vom Merkel-Regime neu eingesetzte Verfassungsschutzpräsident kaum Einwände zu haben.
Vielleicht erklärt sich dies durch die Haltung der ehemaligen CDU-Familienministerin Kristina Schröder, die den Linksextremismus im Gegensatz zum Rechtsextremismus als verfassungstreu beurteilt. Daß dieser die Demokratie ganz öffentlich ablehnt und den Kommunismus ohne Freiheit der Bürger einzuführen gedenkt, scheint dabei wohl nicht von Relevanz zu sein!
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